Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/331
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Nationale Verwaltungsregelungen

Kapitel II
Antragstellung, Berichterstattung und Überwachungsvorschriften

Artikel 4 Von Betreibern von Bestandsanlagen gestellte Anträge auf kostenlose Zuteilung

Artikel 5 Von neuen Marktteilnehmern gestellte Anträge auf kostenlose Zuteilung

Artikel 6 Allgemeine Überwachungspflicht

Artikel 7 Überwachungsgrundsätze

Artikel 8 Inhalt und Übermittlung des Plans zur Überwachungsmethodik

Artikel 9 Änderungen des Plans zur Überwachungsmethodik

Artikel 10 Aufgliederung in Anlagenteile

Artikel 11 Kontrollsystem

Artikel 12 Datenlücken

Artikel 13 Verwendung elektronischer Vorlagen

Kapitel III
Zuteilungsregeln

Artikel 14 Nationale Umsetzungsmaßnahmen

Artikel 15 Historische Aktivitätsrate für Bestandsanlagen

Artikel 16 Zuteilung auf Anlagenebene für Bestandsanlagen

Artikel 17 Historische Aktivitätsrate für neue Marktteilnehmer

Artikel 18 Zuteilung an neue Marktteilnehmer

Artikel 19 Zuteilung für Steamcracken

Artikel 20 Zuteilung für Vinylchlorid-Monomer

Artikel 21 Wärmeflüsse zwischen Anlagen

Artikel 22 - gestrichen -

Artikel 22a Konditionalität für die kostenlose Zuteilung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Artikel 22b Konditionalität für die kostenlose Zuteilung im Zusammenhang mit Plänen zur Klimaneutralität

Artikel 22c Nichtkumulierbarkeit der in den Artikeln 22a und 22b vorgesehenen Kürzung um 20 %

Artikel 22d Aktualisierung des Plans zur Klimaneutralität

Artikel 22e Veröffentlichung des Plans zur Klimaneutralität

Artikel 23 Änderungen der Zuteilung an Anlagen

Artikel 24 Verzicht auf die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten

Artikel 25 Fusionen und Spaltungen

Artikel 26 Einstellung des Betriebs einer Anlage

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 27 Aufhebung des Beschlusses 2011/278/EU

Artikel 28 Inkrafttreten

Anhang I Benchmarks

1. Festlegung von Produkt-Benchmarks und Systemgrenzen ohne Erhebung von Stromverbrauchsdaten

2. Festlegung von Produkt-Benchmarks und Systemgrenzen mit Erhebung von Stromverbrauchsdaten

3. Wärme- und Brennstoff-Benchmarks

Anhang II Produktspezifische Benchmarks

1. Benchmark "Raffinerieprodukte": Funktionen der CO2-gewichteten Tonne (CWT-Funktionen)

2. Benchmark "Aromaten" CWT-Funktionen

Anhang III Historische Aktivitätsraten für bestimmte Produkt-Benchmarks gemäß Artikel 15 Absatz 8 und Artikel 17 Buchstabe f

Anhang IV Parameter für die Erhebung von Bezugsdaten

1. Allgemeine Daten von Anlagen

1.1. Angaben zur Anlage und ihrem Betreiber

1.2. Angaben zur Prüfstelle

1.3. Angaben zur Tätigkeit

1.4. Umsetzung der Konditionalitätsbestimmungen der Artikel 22a und 22b

1.5. Liste der Anlagenteile

1.6. Liste der Anschlüsse an andere EU-EHS-Anlagen oder Nicht-EHS-Einrichtungen für die Weiterleitung von messbarer Wärme, Zwischenprodukten, Restgasen oder CO2 zur Verwendung in dieser Anlage oder zur dauerhaften geologischen Speicherung

2. Ausführliche Jahresdaten für jedes Jahr des Bezugszeitraums

2.1. Ausführliche geprüfte Jahresemissionsdaten auf Anlagenebene

2.2. Jährliche Emissionen pro Anlagenteil

2.3. Jährliche Anlagengesamtbilanz des Imports, der Erzeugung, des Verbrauchs und des Exports von Wärme

2.4. Jährliche Zuordnung von Energie an Anlagenteile

2.5. Jährliche Anlagengesamtbilanz des Imports, der Erzeugung, des Verbrauchs und des Exports von Strom

2.6. Weitere Jahresdaten zu Anlagenteilen

2.7. Jährliche Tätigkeitsdaten für Anlagenteile mit Produkt-Benchmark

3. Daten für eine Aktualisierung von Benchmarks

3.1. Jahresdaten für Anlagenteile mit Produkt-Benchmark

3.2. Jahresdaten für Anlagenteile mit Wärme-Benchmark und für Fernwärmeanlagenteile

3.3. Jahresdaten für Anlagenteile mit Brennstoff-Benchmark

Anhang V Für die Kürzung der kostenlosen Zuteilung gemäß Artikel 10b Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG anwendbare Faktoren

Anhang VI Mindestinhalt des Plans zur Überwachungsmethodik

Anhang VII Datenüberwachungsmethoden

1. Gegenstand

2. Begriffsbestimmungen

3. Allgemeine Methoden

3.1. Anwendbare Methoden

3.2. Ansatz für die Zuordnung von Daten an Anlagenteile

3.3. Messinstrumente oder -verfahren, die nicht der Kontrolle des Anlagebetreibers unterliegen

3.4. Methoden der indirekten Bestimmung

4. Auswahl der Bestimmungsmethoden und der Datenquellen mit der höchsten erreichbaren Genauigkeit

4.1. Technische Machbarkeit

4.2. Unverhältnismäßige Kosten

4.3. Prozess

4.4. Auswahl von Datenquellen für die Quantifizierung von Materialien und Brennstoffen

4.5. Auswahl von Datenquellen für die Quantifizierung von Energieströmen

4.6. Auswahl von Datenquellen für die Eigenschaften von Materialien

5. Methoden für die Bestimmung der Jahresmengen von Materialien und Brennstoffen

6. Anforderungen an Laboranalysen und die damit verbundene Probenahme

6.1. Anforderungen an Laboranalysen

6.2. Vereinfachte Anforderungen an bestimmte Laboranalysen

7. Regeln für die Bestimmung der Nettomenge messbarer Wärme

7.1. Grundsätze

7.2. Methodiken für die Bestimmung von Nettomengen messbarer Wärme

7.3. Differenzierung von Fernwärme, EU-EHS-Wärme und Nicht-EHS-Wärme

8. Regeln für die Zuordnung von Brennstoffen und Emissionen der Kraft-Wärme-Koppelung für die Zwecke der Aktualisierung von Benchmarkwerten

9. Verfahren zur Verfolgung der PRODCOM-Codes und KN-Codes von Produkten und Waren

10. Regeln für die Bestimmung von Emissionen auf Anlagenteilebene für die Zwecke der Aktualisierung von Benchmarkwerten

10.1. Emissionen auf Anlagenteilebene

10.2. Anlagenteilen zugeordnete Emissionen

Anhang VIII Bestimmung der infrage kommenden Mitgliedstaaten gemäß Artikel 22b Absatz 3

1. Methode

2.