Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/410
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Artikel 1 Einzelheiten und Format der nach Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 zu übermittelnden Angaben

Artikel 2 Inkrafttreten

Anhang

Tabelle 1 - Angaben zu den Zahlungsinstituten

Tabelle 2 - Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen, denen eine Ausnahme nach Artikel 32 der Richtlinie (EU) 2015/2366 gewährt wird

Tabelle 3 - Angaben zu Kontoinformationsdienstleistern

Tabelle 4 - Angaben zu E-Geld-Instituten

Tabelle 5 - Angaben zu juristischen Personen, denen eine Ausnahme nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/110/EG gewährt wird

Tabelle 6 - Angaben zu Agenten

Tabelle 7 - Angaben zu in Artikel 2 Absatz 5 Nummern 4 bis 23 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Instituten, die nach nationalem Recht zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt sind

Tabelle 8