Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/934
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Artikel 1 Anwendungsbereich

Artikel 2 Weinanbauflächen, deren Weine einen Gesamtalkoholgehalt von höchstens 20 % vol aufweisen dürfen

Artikel 3 Zugelassene önologische Verfahren

Artikel 4 Einsatz neuer önologischer Verfahren zu Versuchszwecken

Artikel 5 Önologische Verfahren für Schaumweinkategorien

Artikel 6 Önologische Verfahren für Likörweine

Artikel 7 Begriffsbestimmung von Verschnitt

Artikel 8 Allgemeine Bestimmungen für Vermischen und Verschnitt

Artikel 9 Reinheits- und Identitätskriterien für die bei den önologischen Verfahren verwendeten Stoffe

Artikel 10 Bedingungen für die Lagerung, den Verkehr und die Verwendung von Erzeugnissen, die den Bestimmungen von Artikel 80 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 oder der vorliegenden Verordnung nicht entsprechen

Artikel 11 Allgemeine Bedingungen für die Anreicherung sowie die Säuerung und Entsäuerung anderer Erzeugnisse als Wein

Artikel 12 Aufgießen von Wein oder Traubenmost auf Weintrub oder Traubentrester oder ausgepressten "Aszú"- bzw."Výber"-Teig

Artikel 13 Festsetzung eines Mindestalkoholgehalts für die Nebenerzeugnisse

Artikel 14 Beseitigung von Nebenerzeugnissen

Artikel 15 Übergangsbestimmungen

Artikel 16 Aufhebung

Artikel 17 Inkrafttreten

Anhang I

Teil A
Zugelassene önologische Verfahren

Tabelle 1: Zugelassene önologische Behandlungen gemäss Artikel 3 Absatz 1

Tabelle 2: Zugelassene önologische Stoffe gemäss Artikel 3 Absatz 1

Anlage 1 Weinsäure (L(+)-) und Folgeprodukte

Anlage 2 Aleppokiefernharz

Anlage 3 Ionenaustauschharze

1. Gegenstand und Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmung

3. Prinzip

4. Reagenzien

5. Geräte

6. Verfahren

7. Darstellung der Ergebnisse

Anlage 4 Kaliumhexacyanoferrat
Calciumphytat
DL-Weinsäure

Anlage 5 Vorschriften für die Behandlung durch Elektrodialyse

1. Vorschriften für Membranen

2. Vorschriften für die Anwendung der Membranen

Anlage 6 Vorschriften für Urease

Anlage 7 Vorschriften für Eichenholzstücke

Anlage 8 Vorschriften für die Behandlung zur Korrektur des Alkoholgehalts von Wein

Anlage 9 Vorschriften für die Behandlung zur Senkung des Zuckergehalts von Traubenmost durch Membrankopplung

Anlage 10 Vorschriften für die Behandlung von Weinen mittels einer Membrantechnik in Verbindung mit Aktivkohle zur Verringerung überhöhter Mengen an 4-Ethylphenol und 4-Ethylguajacol

Teil B
Grenzwerte für den Schwefeldioxidgehalt der Weine

A. Schwefeldioxidgehalt der Weine

B. Schwefeldioxidgehalt der Likörweine

C. Schwefeldioxidgehalt der Schaumweine

Teil C
Grenzwerte für den Gehalt der Weine an flüchtiger Säure

Teil D
Grenzwerte und Bedingungen für die Süssung der Weine

Anhang II Zugelassene önologische Verfahren und diesbezügliche Einschränkungen bei Schaumwein, Qualitätsschaumwein und aromatischem Qualitätsschaumwein

A. Schaumwein

B. Qualitätsschaumwein

C. Schaumwein und Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung

Anlage Verzeichnis der Rebsorten, die zur Zusammensetzung der Cuvée für die Herstellung von aromatischem Qualitätsschaumwein und von Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung verwendet werden dürfen

Anhang III Zugelassene önologische Verfahren und diesbezügliche Einschränkungen bei Likörwein und Likörwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe

A. Likörwein

B. Likörwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Bestimmungen, die nicht in Abschnitt a dieses Anhangs aufgeführt sind und insbesondere Likörwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung betreffen)

Anlage 1 Verzeichnis der Likörweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, für deren Herstellung besondere Vorschriften gelten

A. Verzeichnis der Likörweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, deren Herstellung die Verwendung von Traubenmost oder die Mischung von Traubenmost mit Wein umfasst

B. Verzeichnis der Likörweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, für deren Herstellung die Erzeugnisse gemäss Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 beigegeben werden

Anlage 2

A. Verzeichnisse gemäß Anhang III Abschnitt B Nummer 5 Buchstabe a

B. Verzeichnisse gemäß Anhang III Abschnitt B Nummer 5 Buchstabe b

Anlage 3