Beschl. (EU) 2019/1615
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Verbot der Einschleppung und der Verbringung in die bzw. in der Union
Artikel 3 Nachweis oder Verdacht des Auftretens des spezifizierten Organismus
Artikel 4 Erhebungen über den spezifizierten Organismus im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und Identifizierung
Artikel 5 Verbringung von zum Anpflanzen bestimmten spezifizierten Pflanzen innerhalb der Union
Artikel 6 Anforderungen an die Verbringung der zum Anpflanzen bestimmten spezifizierten Pflanzen in die Union
Artikel 7 Amtliche Kontrollen bei der Verbringung in die Union
Artikel 8 Geltungsbeginn
Artikel 9 Ende der Geltungsdauer