Regelwerk, EU 2019

2019/1850 - Regelung Nr. 29
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1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Antrag auf Genehmigung

4. Genehmigung

5. Anforderungen
5.1. Allgemeine Anforderungen
5.2. Überlebensraum nach der Prüfung oder den Prüfungen
5.3. Sonstige Bedingungen

6. Änderungen und Erweiterung der Genehmigung des Fahrzeugtyps

8. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion

9. Endgültige Einstellung der Produktion

10. Übergangsbestimmungen

11. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden

Anhang 1 ECE-Typgenehmigungsunterlagen
Teil 1
Muster-Beschreibungsbogen
Teil 2
Anhang 2 Anordnungen der Genehmigungszeichen
Muster A
Muster B
Anhang 3 Prüfverfahren
1. Türen
2. Motor
3. Fahrerhaus
4. Befestigung des Fahrerhauses
5. Frontalaufprallprüfung (Prüfung A)
Abbildung 1: Frontalaufprallprüfung (Prüfung A)
6. Frontsäulenaufprallprüfung (Prüfung B)
Abbildung 2: Frontsäulenaufprallprüfung (Prüfung B)
7. Festigkeit des Daches (Prüfung C)
Abbildung 3: Festigkeit des Daches (Prüfung BILD)
Anlage 1
Anweisungen für die Befestigung der Fahrzeuge auf dem Prüfstand
1. Allgemeine Anweisungen für die Befestigung
2. Frontalaufprall
2.1. Am Fahrzeug angebrachtes Fahrerhaus
2.2. An einem Rahmen angebrachtes Fahrerhaus
3. Frontsäulenaufprall
3.1. Am Fahrzeug angebrachtes Fahrerhaus
3.2. An einem Rahmen angebrachtes Fahrerhaus
4. Festigkeit des Dachs
4.1. Am Fahrzeug angebrachtes Fahrerhaus
4.2. An einem Rahmen angebrachtes Fahrerhaus
Abbildung 1: Frontalaufprallprüfung und Frontsäulenaufprallprüfung
Abbildung 2: Prüfung der Festigkeit des Dachs
Anlage 2
Prüfpuppe zur Überprüfung des Überlebensraums
Anhang 4 Verfahren zur Bestimmung des H"-Punktes und des tatsächlichen Rumpfwinkels für Sitzplätze in Kraftfahrzeugen
Anlage 1
Beschreibung der dreidimensionalen "H"-Punkt-Maschine (3-D-H-Maschine)
Anlage 2
Dreidimensionales Bezugssystem

Anhang 5