Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/2124
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Weiterbeförderung von Sendungen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen sowie von Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a

Abschnitt 1
Bedingungen für die Weiterbeförderung

Artikel 3 Pflichten der Unternehmer vor einer Genehmigung der Weiterbeförderung

Artikel 4 Genehmigung der Weiterbeförderung

Artikel 5 Pflichten der Unternehmer nach der Genehmigung der Weiterbeförderung

Artikel 6 Bedingungen für den Transport und die Lagerung von weiterzubefördernden Sendungen

Artikel 7 Von den zuständigen Behörden der Grenzkontrollstelle nach Genehmigung der Weiterbeförderung vorzunehmende Handlungen

Artikel 8 Von den zuständigen Behörden am endgültigen Bestimmungsort vorzunehmende Handlungen

Abschnitt 2
Weiterbeförderungseinrichtungen

Artikel 9 Bedingungen für die Benennung von Weiterbeförderungseinrichtungen

Artikel 10 Registrierung benannter Weiterbeförderungseinrichtungen im IMSOC

Kapitel III
Weiterfahrt von Tieren, die nicht das Transportmittel wechseln, und umgeladene Sendungen von Tieren und Waren

Artikel 11 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei Sendungen von Tieren, die nicht das Transportmittel wechseln

Artikel 12 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei umgeladenen Sendungen von Tieren

Artikel 13 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen von umgeladenen Sendungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierischen Nebenprodukten, Folgeprodukten, Heu und Stroh sowie zusammengesetzten Erzeugnissen

Artikel 14 Lagerung umgeladener Sendungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierischen Nebenprodukten, Folgeprodukten, Heu und Stroh sowie zusammengesetzten Erzeugnissen

Artikel 15 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei umgeladenen Sendungen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen

Artikel 16 Meldung von Informationen vor Ablauf des Zeitraums für die Umladung

Artikel 17 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei umgeladenen Sendungen von Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs

Kapitel IV
Durchfuhr von Tieren und Waren von einem Drittland in ein anderes Drittland durch das Gebiet der Union

Abschnitt 1
Amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle der Einfuhr in die Union

Artikel 18 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei Durchfuhrsendungen von Tieren

Artikel 19 Bedingungen für die Genehmigung der Durchfuhr von Sendungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierischen Nebenprodukten, Folgeprodukten, Heu und Stroh sowie zusammengesetzten Erzeugnissen

Artikel 20 Folgemaßnahmen der zuständigen Behörden

Artikel 21 Transport von Sendungen zu einem das Gebiet der Union verlassenden Schiff

Artikel 22 Dokumentenprüfungen und Warenuntersuchungen bei Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen auf der Durchfuhr

Abschnitt 2
Bedingungen für die Lagerung von Durchfuhrsendungen in zugelassenen Lagerhäusern

Artikel 23 Bedingungen für die Zulassung von Lagerhäusern

Artikel 24 Transport der Waren von den Lagerhäusern

Artikel 25 Führung und Aktualisierung der Liste zugelassener Lagerhäuser

Artikel 26 Amtliche Kontrollen in Lagerhäusern

Artikel 27 Pflichten der Unternehmer in Lagerhäusern

Artikel 28 Bedingungen für den Transport von Waren aus Lagerhäusern in Drittländer, andere Lagerhäuser und Beseitigungseinrichtungen

Artikel 29 Bedingungen für den Transport von Waren von Lagerhäusern zu NATO- oder US-Militärstützpunkten und die Union verlassenden Schiffen

Artikel 30 Folgemaßnahmen der zuständigen Behörden

Artikel 31 Überwachung der Lieferung von Waren an ein das Gebiet der Union verlassendes Schiff

Abschnitt 3
Amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle, an der Waren das Gebiet der Union verlassen

Artikel 32 Pflicht des Unternehmers, das Gebiet der Union verlassende Waren für amtliche Kontrollen vorzuführen

Artikel 33 Amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle, an der Waren das Gebiet der Union verlassen

Abschnitt 4
Abweichende Vorschriften für Durchfuhrsendungen

Artikel 34 Durchfuhr bestimmter Tiere und bestimmter Waren

Artikel 35 Durchfuhr von Waren zu auf dem Gebiet der Union befindlichen NATO- oder US-Militärstützpunkten

Artikel 36 Durchfuhr von Waren, die nach ihrer Durchfuhr durch die Union von einem Drittland zurückgewiesen wurden

Kapitel V
Durchfuhr von Tieren und Waren aus einem Teil des Gebiets der Union in einen anderen Teil des Gebiets der Union durch das Gebiet eines Drittlandes

Artikel 37 Durchfuhr von Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierischen Nebenprodukten, Folgeprodukten, Heu und Stroh sowie zusammengesetzten Erzeugnissen

Artikel 38 Korridor von Neum

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 39 Aufhebungen

Artikel 40 Änderung der Entscheidung 2007/777/EG

Artikel 41 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 798/2008

Artikel 42 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1251/2008

Artikel 43 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 119/2009

Artikel 44 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 206/2010

Artikel 45 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 605/2010

Artikel 46 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011

Artikel 47 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 28/2012

Artikel 48 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/759

Artikel 49