Regelwerk, EU 2019

2019/2141 - UN-Regelung Nr. 14
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1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Antrag auf Genehmigung

4. Genehmigung

5. Vorschriften
5.1. Begriffsbestimmungen (siehe Anhang 3)
5.2. Allgemeine Vorschriften
5.3. Mindestzahl der vorzusehenden Gurtverankerungen
5.4. Lage der Gurtverankerungen (siehe Anhang 3, Abbildung 1)
5.5. Abmessungen der Gewindelöcher der Verankerungen
6. Prüfungen
6.1. Allgemeine Prüfungen für Sicherheitsgurtverankerungen
6.2. Befestigung des Fahrzeugs für die Prüfungen der Sicherheitsgurtverankerungen
6.3. Allgemeine Prüfvorschriften für Sicherheitsgurtverankerungen
6.4. Besondere Prüfvorschriften für Sicherheitsgurtverankerungen

7. Überprüfung während und nach den statischen Prüfungen für Sicherheitsgurtverankerungen

8. Änderungen des Fahrzeugtyps und Erweiterung der Genehmigung

9. Übereinstimmung der Produktion

10. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion

11. Betriebsanleitung

12. Endgültige Einstellung der Produktion

13. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typ-Genehmigungsbehörden

14. Übergangsbestimmungen

Anhang 1 Mitteilung

Anhang 2 Anordnungen des Genehmigungszeichens
Muster A
Muster B
Anhang 3 Lage der effektiven Gurtverankerungen
Abbildung 1 Anbringungsbereiche der effektiven Gurtverankerungen
Abbildung 2 Effektive obere Verankerungen nach Absatz 5.4.3.7.3 dieser Regelung

Anhang 4

Anhang 5 Zugvorrichtung
Abbildung 1
Abbildung 1a
Abbildung 1b
Abbildung 2
Abbildung 3
Anhang 6 Mindestzahl der Verankerungspunkte und Lage der unteren Verankerungen
Anlage Lage der unteren Verankerungen - Vorgeschriebene Winkel
Anhang 7 Dynamische Prüfung als Alternative zur statischen Festigkeitsprüfung der Gurtverankerungen
1. Anwendungsbereich
2. Vorschriften
3. Vorschriften für die dynamische Prüfung

Anhang 8