Regelwerk, EU 2020

2020/575 - UN-Regelung Nr. 45
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1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Antrag auf Genehmigung

4. Kennzeichnungen

5. Genehmigung

6. Allgemeine Vorschriften

7. Überprüfung der Reinigungswirkung

8. Änderungen des Typs und Erweiterung der Genehmigung

9. Übereinstimmung der Produktion

10. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion

11. Endgültige Einstellung der Produktion

12. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden

13. Übergangsbestimmungen

Anhang 1 Mitteilung

Anhang 2 Mitteilung

Anhang 3 Anordnungen der Genehmigungszeichen
I. Anordnung des Genehmigungszeichens für eine Scheinwerferreinigungsanlage
II. Anordnungen von Genehmigungszeichen für ein Fahrzeug hinsichtlich der Scheinwerferreinigungsanlagen
Muster A
Muster B
Anhang 4 Verfahren zur Prüfung der Leistung von Scheinwerferreinigungsanlagen
1. Allgemeine Bemerkungen
2. Prüfausrüstung
3. Fotometrische Messungen der Scheinwerfer in sauberem Zustand
4. Bewertung der Reinigungswirkung