Regelwerk, EU 2020

Beschl. (EU) 2020/1123
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1. Einleitung

2. Eignung der Maßnahme zur Bewältigung relevanter Bedrohungen und grenzübergreifender Auswirkungen

a. Bedrohung der ordnungsgemäßen Funktionsweise und Integrität der Finanzmärkte

b. Bedrohung der Stabilität eines Teils oder des gesamten Finanzsystems der Union

c. Grenzübergreifende Auswirkungen

3. Keine zuständige Behörde hat Maßnahmen ergriffen, um der Bedrohung zu begegnen, oder eine oder mehrere der zuständigen BEhörden haben Maßnahmen ergriffen, die der Bedrohung nicht in angemessener Weise gerecht werden

4. Wirksamkeit der Maßnahme

a. Die Maßnahme bewirkt eine signifikante Verringerung der Bedrohung für die ordnungsgemäße Funktionsweise und Integrität der Finanzmärkte

b. Die Bedrohung der Stabilität eines Teils oder des gesamten Finanzsystems in der Union wird durch die Maßnahme signifikant verringert

c. Verbesserung der Fähigkeit der zuständigen Behörden, die Bedrohung zu überwachen

5. Diese Maßnahmen lassen keine Gefahr einer Aufsichtsarbitrage entstehen

6. Die Maßnahme der ESMa bewirkt keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Effizienz der Finanzmärkte, etwa durch Verringerung der Liquidität dieser Märkte oder Schaffung von Unsicherheit für die Marktteilnehmer

7. Konsultation und Unterrichtung

Artikel 1 Begriffsbestimmung

Artikel 2 Vorübergehende zusätzliche Transparenzpflichten

Artikel 3 Ausnahmen

Artikel 4 Inkrafttreten und Geltungsbereich

Anhang

Abbildung 1
Finanzindikatoren

Abbildung 2
Aktienindizes weltweit

Abbildung 3
Volatilitätsindikatoren

Abbildung 4
EU Finanzaktienindizes

Abbildung 5
EU CDS-Spread-Indizes

Abbildung 6
Europäische Aktienindexentwicklung, nach Ländern

Abbildung 7