Regelwerk, EU 2020

VO (EU) 2020/1147
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts

1. Administrative Informationen

1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts

1.2. Zulassungsinhaber

1.3. Hersteller des Produkts

1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

2. Produktzusammensetzung und -Formulierung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

2.2. Art der Formulierung

3. Gefahren- und Sicherheitshinweise

4. Zugelassene Verwendung(en)

4.1. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 1. Verwendung # 1 - Desinfektionsmittel für nicht poröse, harte Oberflächen - Für den professionellen Einsatz zum Wischen mit einem Mopp

4.2. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 2. Verwendung # 2 - PT02: Desinfektionsmittel für nicht poröse, harte Oberflächen - Für den professionellen Einsatz zur Desinfektion mit einem Tuch

4.3. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 3. Verwendung # 3 - PT02: Desinfektionsmittel für nicht poröse, harte Oberflächen - Für den professionellen Einsatz zum Sprühen

4.4. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 4. Verwendung # 4 - Desinfektionsmittel für nicht poröse Handschuhe - Für den professionellen Einsatz zur Desinfektion nicht poröser Handschuhe

5. Anweisungen für die Verwendung1

5.1. Anwendungsbestimmungen

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

6.