Regelwerk, EU 2020

VO (EU) 2020/1147
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts

Kapitel 1
Administrative Informationen

1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts

1.2. Zulassungsinhaber

1.3. Hersteller des Produkts

1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Kapitel 2
Produktzusammensetzung und -Formulierung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

2.2. Art(en) der Formulierung

Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise

Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en)

4.1. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1: Desinfektionsmittel für nicht poröse, harte Oberflächen - Für den professionellen Einsatz zum Wischen mit einem Mopp

4.2. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2: PT02: Desinfektionsmittel für nicht poröse, harte Oberflächen - Für den professionellen Einsatz zur Desinfektion mit einem Tuch

4.3. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 3: PT02: Desinfektionsmittel für nicht poröse, harte Oberflächen - Für den professionellen Einsatz zum Sprühen

4.4. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 4: Desinfektionsmittel für nicht poröse Handschuhe - Für den professionellen Einsatz zur Desinfektion nicht poröser Handschuhe

Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung

5.1. Gebrauchsanweisung

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Kapitel 6