Regelwerk, EU 2020

Beschl. (EU) 2020/1804
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für elektronische Displays

Kriterium 1 - Energieverbrauch

1.1. Energieeinsparungen

1.2. Stromsparen

Kriterium 2 - Beschränkungen unterliegende Stoffe

2.1. Verbotene oder Beschränkungen unterliegende Stoffe

Tabelle 1: Zusammenfassung von SVHC, die auf der Kandidatenliste stehen, und Gefahrenklassen und -kategorien sowie der damit zusammenhängenden Gefahrenhinweis-Codes in Gruppen

Tabelle 2: Baugruppen und Bauteile, die unter das Teilkriterium 2.1.a fallen

Tabelle 3: Stoffbeschränkungen für Baugruppen und Bauteile

Tabelle 4: Baugruppen und Bauteile, die unter das Teilkriterium 2.1.c fallen

2.2. Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-THG) in der Lieferkette

Kriterium 3 - Reparierbarkeit und Herstellergarantie

Kriterium 4 - Entsorgung

4.1. Materialauswahl und Angaben zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit

4.2. Demontage- und recyclingfreundliche Gestaltung

Kriterium 5 - Soziale Verantwortung der Unternehmen

5.1. Arbeitsbedingungen bei der Herstellung

5.2. Bezug von "konfliktfreien Mineralien"

Kriterium 6 - Informationskriterien

6.1. Benutzerinformationen

6.2. Angaben auf dem EU-Umweltzeichen