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Regelwerk

Durchführungsverordnung (EU) 2021/589 der Kommission vom 9. April 2021 zur 320. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen

(ABl. L 125 vom 13.04.2021 S. 13)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(2) Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 6. April 2021 beschlossen, einen Eintrag in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern.

(3) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. April 2021.

1) ABl. L 139 vom 29.05.2002 S. 9.

.

Anhang
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 werden die der Identifizierung dienenden Angaben in dem nachstehenden Eintrag unter "Natürliche Personen" wie folgt geändert:

"Abu Bakar Ba'asyir (auch: a) Abu Bakar Baasyir, b) Abu Bakar Bashir, c) Abdus Samad, d) Abdus Somad). Geburtsdatum: 17.8.1938. Geburtsort: Jombang, Ostjava, Indonesien. Anschrift: Indonesien (in Haft) Staatsangehörigkeit: indonesisch."

erhält folgende Fassung:

"Abu Bakar Ba'asyir (gesicherte Aliasnamen: a) Abu Bakar Baasyir; b) Abu Bakar Bashir; c) Abdus Samad; d) Abdus Somad). Geburtsdatum: 17.8.1938. Geburtsort: Jombang, Ostjava, Indonesien. Staatsangehörigkeit: indonesisch. Anschrift: Indonesien. Tag der Benennung nach Artikel 7d Absatz 2 Buchstabe i: 21.4.2006.".


ENDE

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(Stand: 15.04.2021)

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