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Anhang XI

Meldebogen EU LR1 - LRSum - Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote

a)
Maßgeblicher Betrag
1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
2 Anpassung bei Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber aus dem aufsichtlichen Konsolidierungskreis ausgenommen sind
3 (Anpassung bei verbrieften Risikopositionen, die die operativen Anforderungen für die Anerkennung von Risikoübertragungen erfüllen)
4 (Anpassung bei vorübergehendem Ausschluss von Risikopositionen gegenüber Zentralbanken (falls zutreffend))
5 (Anpassung bei Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429a Absatz 1 Buchstabe i CRR bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße unberücksichtigt bleibt)
6 Anpassung bei marktüblichen Käufen und Verkäufen finanzieller Vermögenswerte gemäß dem zum Handelstag geltenden Rechnungslegungsrahmen
7 Anpassung bei berücksichtigungsfähigen Liquiditätsbündelungsgeschäften
8 Anpassung bei derivativen Finanzinstrumenten
9 Anpassung bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs)
10 Anpassung bei außerbilanziellen Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
11 (Anpassung bei Anpassungen aufgrund des Gebots der vorsichtigen Bewertung und spezifischen und allgemeinen Rückstellungen, die eine Verringerung des Kernkapitals bewirkt haben)
EU-11a (Anpassung bei Risikopositionen, die gemäß Artikel 429a Absatz 1 Buchstabe c CRR aus der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgeschlossen werden)
EU-11b (Anpassung bei Risikopositionen, die gemäß Artikel 429a Absatz 1 Buchstabe j CRR aus der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgeschlossen werden)
12 Sonstige Anpassungen
13 Gesamtrisikopositionsmessgröße

Meldebogen EU LR2 - LRCom - Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote

Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote
a) b)
T T-1
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFTs)
1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate und SFTs, aber einschließlich Sicherheiten)
2 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
3 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
4 (Anpassung bei im Rahmen von Wertpapierfinanzierungsgeschäften entgegengenommenen Wertpapieren, die als Aktiva erfasst werden)
5 (Allgemeine Kreditrisikoanpassungen an bilanzwirksamen Posten)
6 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge)
7 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate und SFTs)
Risikopositionen aus Derivaten
8 Wiederbeschaffungskosten für Derivatgeschäfte nach SA-CCR (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
EU-8a Abweichende Regelung für Derivate: Beitrag der Wiederbeschaffungskosten nach vereinfachtem Standardansatz
9 Aufschläge für den potenziellen künftigen Risikopositionswert im Zusammenhang mit SA-CCR-Derivatgeschäften
EU-9a Abweichende Regelung für Derivate: Potenzieller künftiger Risikopositionsbeitrag nach vereinfachtem Standardansatz
EU-9b Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
10 (Ausgeschlossener CCP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) (SA-CCR)
EU-10a (Ausgeschlossener CCP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) (vereinfachter Standardansatz)
EU-10b (Ausgeschlossener CCP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) (Ursprungsrisikomethode)
11 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
12

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