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| Anhang XI |
Meldebogen EU LR1 - LRSum - Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote
| a) | ||
| Maßgeblicher Betrag | ||
| 1 | Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss | |
| 2 | Anpassung bei Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber aus dem aufsichtlichen Konsolidierungskreis ausgenommen sind | |
| 3 | (Anpassung bei verbrieften Risikopositionen, die die operativen Anforderungen für die Anerkennung von Risikoübertragungen erfüllen) | |
| 4 | (Anpassung bei vorübergehendem Ausschluss von Risikopositionen gegenüber Zentralbanken (falls zutreffend)) | |
| 5 | (Anpassung bei Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429a Absatz 1 Buchstabe i CRR bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße unberücksichtigt bleibt) | |
| 6 | Anpassung bei marktüblichen Käufen und Verkäufen finanzieller Vermögenswerte gemäß dem zum Handelstag geltenden Rechnungslegungsrahmen | |
| 7 | Anpassung bei berücksichtigungsfähigen Liquiditätsbündelungsgeschäften | |
| 8 | Anpassung bei derivativen Finanzinstrumenten | |
| 9 | Anpassung bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs) | |
| 10 | Anpassung bei außerbilanziellen Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) | |
| 11 | (Anpassung bei Anpassungen aufgrund des Gebots der vorsichtigen Bewertung und spezifischen und allgemeinen Rückstellungen, die eine Verringerung des Kernkapitals bewirkt haben) | |
| EU-11a | (Anpassung bei Risikopositionen, die gemäß Artikel 429a Absatz 1 Buchstabe c CRR aus der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgeschlossen werden) | |
| EU-11b | (Anpassung bei Risikopositionen, die gemäß Artikel 429a Absatz 1 Buchstabe j CRR aus der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgeschlossen werden) | |
| 12 | Sonstige Anpassungen | |
| 13 | Gesamtrisikopositionsmessgröße |
Meldebogen EU LR2 - LRCom - Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
| Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote | |||
| a) | b) | ||
| T | T-1 | ||
| Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFTs) | |||
| 1 | Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate und SFTs, aber einschließlich Sicherheiten) | ||
| 2 | Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden | ||
| 3 | (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) | ||
| 4 | (Anpassung bei im Rahmen von Wertpapierfinanzierungsgeschäften entgegengenommenen Wertpapieren, die als Aktiva erfasst werden) | ||
| 5 | (Allgemeine Kreditrisikoanpassungen an bilanzwirksamen Posten) | ||
| 6 | (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) | ||
| 7 | Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate und SFTs) | ||
| Risikopositionen aus Derivaten | |||
| 8 | Wiederbeschaffungskosten für Derivatgeschäfte nach SA-CCR (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) | ||
| EU-8a | Abweichende Regelung für Derivate: Beitrag der Wiederbeschaffungskosten nach vereinfachtem Standardansatz | ||
| 9 | Aufschläge für den potenziellen künftigen Risikopositionswert im Zusammenhang mit SA-CCR-Derivatgeschäften | ||
| EU-9a | Abweichende Regelung für Derivate: Potenzieller künftiger Risikopositionsbeitrag nach vereinfachtem Standardansatz | ||
| EU-9b | Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode | ||
| 10 | (Ausgeschlossener CCP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) (SA-CCR) | ||
| EU-10a | (Ausgeschlossener CCP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) (vereinfachter Standardansatz) | ||
| EU-10b | (Ausgeschlossener CCP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) (Ursprungsrisikomethode) | ||
| 11 | Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate | ||
| 12 | |||
(Stand: 08.06.2026)
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