Regelwerk, EU 2021

VO (EU) 2021/1079
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Detaillierte Regelungen für eine Ausnahme von den Vorschriften in Bezug auf vorzulegende Dokumente

Artikel 2 Sichere Verwahrung

Artikel 3 Vorübergehende Verwendung zu Zwecken der Bildung, Wissenschaft oder Forschung

Artikel 4 Rückverfolgbarkeit

Artikel 5 Vorübergehende Verwendung von Kulturgütern, die auf kommerziellen Kunstmessen zum Verkauf angeboten werden

Kapitel III
Detaillierte Regelungen für die Einfuhrgenehmigung

Artikel 6 Allgemeine Grundsätze

Artikel 7 Kohärenz der erteilten Einfuhrgenehmigungen

Artikel 8 Liste der Unterlagen für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft im Rahmen eines Einfuhrgenehmigungsantrags

Artikel 9 Verfahrensregeln für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung

Artikel 10 Kontrollen von Einfuhrgenehmigungen

Kapitel IV
Detaillierte Regelungen für die Erklärung des Einführers

Artikel 11 Allgemeine Grundsätze

Artikel 12 Liste der Unterlagen für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft, die im Besitz des Anmelders sein sollten

Artikel 13 Kontrollen von Erklärungen der Einführer

Kapitel V
Regelungen und Einzelheiten in Bezug auf das Elektronische System für die Einfuhr von Kulturgütern

Artikel 14 Einführung des EKG-Systems

Artikel 15 Kontaktstellen

Artikel 16 Verwendung der EORI-Nummer

Artikel 17 Elektronische Einfuhrgenehmigungen

Artikel 18 Elektronische Erklärungen der Einführer

Artikel 19 Zugang zu Einfuhrgenehmigungen, Erklärungen der Einführer und allgemeinen Beschreibungen im EKG-System

Artikel 20 Gemeinsame Verantwortlichkeit

Artikel 21 Aktualisierung der Listen der benannten Zollstellen

Artikel 22 Verfügbarkeit der elektronischen Systeme

Artikel 23 Notfallregelungen

Artikel 24 Sicherheit des EKG-Systems

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 25 Inkrafttreten

Anhang I Datenwörterbuch und Spezifikationen für die Erstellung von allgemeinen Beschreibungen, Einfuhrgenehmigungen und Erklärungen des Einführers

Anhang II