Regelwerk, EU 2021

VO (EU) 2021/2037
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Arten von Aquakulturbetrieben, die von den Mitgliedstaaten von der Registrierungspflicht ausgenommen werden können

Artikel 4 Arten von Aquakulturbetrieben und Transportunternehmern, die von den Mitgliedstaaten von bestimmten Pflichten zur Führung von Aufzeichnungen ausgenommen werden können

Artikel 5