Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2021, Tierschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2286 der Kommission vom 16. Dezember 2021 zu den für das Referenzjahr 2023 gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben zu liefernden Daten hinsichtlich der Liste der Variablen und ihrer Beschreibung sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 458 vom 22.12.2021 S. 284)



Hebt VO (EG) 1200/2009 auf.

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EU) 2018/1091 sieht einen Rahmen sowohl für europäische Statistiken über landwirtschaftliche Betriebe als auch für die Integration von Strukturinformationen mit Informationen über Bewirtschaftungsmethoden, Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, Agrar- und Umweltaspekten und sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Informationen vor.

(2) Für das Referenzjahr 2023 sollte die Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1091 einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in dem die Beschreibung der in Anhang III der Verordnung aufgeführten, sich auf die Kernstrukturdaten beziehenden Variablen festgelegt wird.

(3) Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1091 sollte die Kommission die für das Referenzjahr 2023 zu erhebenden Variablen für die Themen und Einzelthemen innerhalb der folgenden, in Anhang IV der Verordnung angegebenen Module auflisten und beschreiben: "Arbeitskräfte und sonstige Erwerbstätigkeiten", "Ländliche Entwicklung", "Bewässerung", "Bodenbewirtschaftungspraktiken", "Maschinen und Einrichtungen" und "Obstanlagen".

(4) Die Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission 2 ist seit dem Erlass der Verordnung (EU) 2018/1091 überholt und sollte aus Gründen der Rechtssicherheit aufgehoben werden.

(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

(1) Die Beschreibung der in Anhang III der Verordnung (EU) 2018/1091 aufgeführten Variablen zu den Kernstrukturdaten ist in Anhang I dieser Verordnung festgelegt.

(2) Die Liste der Variablen für Themenbereiche und Einzelthemen innerhalb der Module ist in Anhang II dieser Verordnung festgelegt.

(3) Die Beschreibungen der Variablen, die von den Mitgliedstaaten für die in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Themen und Einzelthemen innerhalb der Module zu verwenden sind, sind in Anhang III dieser Verordnung festgelegt.

Artikel 2

Die Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 wird aufgehoben.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Dezember 2021

1) ABl. L 200 vom 07.08.2018 S. 1.

2) Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden im Hinblick auf die Koeffizienten für Großvieheinheiten und die Definitionen der Merkmale (ABl. L 329 vom 15.12.2009 S. 1).

3) Verordnung (EG) Nr. 223/2009

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 18.01.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion