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Regelwerk, EU 2022, Gefahrenabwehr - Störfall/Kastrophen

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/288 der Kommission vom 22. Februar 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/570 in Bezug auf rescEU-Kapazitäten für Notunterkünfte und die Anpassung der Qualitätsanforderungen für Kapazitäten für medizinische Notfallteams vom Typ 3

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 963)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 43 vom 24.02.2022 S. 68)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union 1, insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe g,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU wird der rechtliche Rahmen von rescEU festgelegt. rescEU ist eine Reserve von Kapazitäten auf Unionsebene, die Unterstützung in Überforderungssituationen leisten soll, in denen die auf nationaler Ebene verfügbaren Kapazitäten und die von Mitgliedstaaten für den Europäischen Katastrophenschutz-Pool bereitgehaltenen Kapazitäten nicht ausreichen, um eine wirksame Reaktion auf Natur- und von Menschen verursachte Katastrophen zu gewährleisten.

(2) Nach Artikel 12 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU werden die Kapazitäten von rescEU unter Berücksichtigung ermittelter und neu entstehender Risiken sowie der Gesamtkapazitäten und Lücken auf Unionsebene festgelegt. Es gibt vier Bereiche, auf die rescEU besonders ausgerichtet sein sollte: Waldbrandbekämpfung aus der Luft, Bewältigung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer (CBRN) Vorfälle, medizinische Notfallbewältigung sowie Transport und Logistik.

(3) In dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/570 der Kommission 2 ist die anfängliche Zusammensetzung von rescEU in Bezug auf die Kapazitäten und die damit verbundenen Qualitätsanforderungen festgelegt. Derzeit umfasst die rescEU-Reserve Kapazitäten zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft und zur medizinischen Evakuierung per Lufttransport, für medizinische Notfallteams sowie die Bevorratung medizinischer Ausrüstung oder persönlicher Schutzausrüstung ("Kapazitäten für die medizinische Bevorratung") oder beides, Kapazitäten zur CBRN-Dekontamination und Bevorratungskapazitäten für CBRN-Schutz.

(4) Eine Analyse der ermittelten und neu entstehenden Risiken sowie der Kapazitäten und Lücken auf Unionsebene zeigt, dass ein Bedarf an Kapazitäten für provisorische Unterkünfte besteht.

(5) Die Notwendigkeit, qualitative und quantitative Lücken bei den Kapazitäten für Notunterkünfte zu schließen, wurde in den letzten Jahren bei verschiedenen Maßnahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union (im Folgenden "Unionsverfahren") festgestellt und spiegelte sich in der Studie zu den Bewältigungskapazitäten "Evaluation Study of Definitions, Gaps and Cost of Response Capacities for the Union Civil Protection Mechanism" 3 aus dem Jahr 2019 wider. Darüber hinaus haben die operationellen Erfahrungen aus den Erdbeben, von denen Kroatien im März 2020 und im Dezember 2020 betroffen war, bestätigt, dass trotz der Sofortmaßnahmen im Rahmen des Unionsverfahrens, an denen mehrere Mitgliedstaaten teilnahmen, Lücken bei den Kapazitäten für Notunterkünfte bestehen.

(6) Der Hauptzweck der rescEU-Kapazitäten für provisorische Unterkünfte besteht darin, bei Maßnahmen im Rahmen des Unionsverfahrens provisorische Unterkünfte für die betroffene Bevölkerung bereitzustellen, wozu Wohnraum, sanitäre Einrichtungen sowie Räume für medizinische Grundversorgung und soziale Zusammenkünfte gehören.

(7) Die Kapazitäten für provisorische Unterkünfte im Rahmen von rescEU sollten aus einer physischen Reserve hochwertiger Ressourcen für eine rasche Reaktion oder aus einer virtuellen Reserve anpassbarer Ressourcen, die bei Bedarf später für Bewältigungsmaßnahmen im Rahmen des Unionsverfahrens eingesetzt werden könnten, oder aus beidem bestehen.

(8) Gemäß Artikel 12 Absatz 4 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU werden Qualitätsanforderungen für die im Rahmen von rescEU bereitgestellten Bewältigungskapazitäten in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten festgelegt. Mindeststandards für Kapazitäten für provisorische Unterkünfte sollten auf den Schutzstandards im Kapitel "Notunterkünfte und Siedlungen" des Sphere-Handbuchs 4 beruhen.

(9) Die Kapazitäten für provisorische Unterkünfte sollten im Einklang mit den in Artikel 3d des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/570 genannten Kategorien und nach Konsultation der Mitgliedstaaten eingerichtet werden, um auf Risiken mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber schwerwiegenden Auswirkungen reagieren zu können.

(10) Damit nach Artikel 21 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU finanzielle Unterstützung der Union für die Einrichtung solcher Kapazitäten für provisorische Unterkünfte bereitgestellt werden kann, sollten die förderfähigen Kosten anhand der in

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(Stand: 28.02.2022)

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