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Regelwerk, EU 2022, Natur/Tierschutz - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2022/303 der Kommission vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1241 hinsichtlich Maßnahmen zur Verringerung der unbeabsichtigten Fänge der in der Ostsee lebenden Population des Ostsee-Schweinswals (Phocoena phocoena)

(ABl. L 46 vom 25.02.2022 S. 67)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und (EU) Nr. 1380/2013, (EU) 2016/1139, (EU) 2018/973, (EU) 2019/472 und (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2549/2000, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/1241 sind technische Maßnahmen zu erlassen, die dazu beitragen sollen, in der Fischerei unbeabsichtigte Fänge empfindlicher Meerestiere, einschließlich der in der Richtlinie 92/43/EWG des Rates 2 und der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 aufgeführten Arten, zu minimieren und wenn möglich zu verhindern.

(2) Der Schweinswal (Phocoena phocoena) ist eine streng geschützte Art gemäß Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG, in dem alle Wale als streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt sind, und ist in Anhang II der genannten Richtlinie als Art von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.

(3) Die Population des Ostsee-Schweinswals unterscheidet sich genetisch erheblich von anderen Populationen. Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) ist daher der Auffassung, dass die Ostsee-Schweinswal-Population als eine gesonderte Populationseinheit 4 bewirtschaftet werden sollte (im Folgenden "Ostsee-Schweinswal").

(4) In Anhang XIII der Verordnung (EU) 2019/1241 sind Vorschriften auf regionaler Ebene für Maßnahmen zur Reduzierung der unbeabsichtigten Fänge empfindlicher Arten, einschließlich Walen, festgelegt und Gebiete mit Fangbeschränkungen, Zeiträume und Fanggerätebeschränkungen angegeben.

(5) Gemäß Anhang XIII Nummer 3 der Verordnung (EU) 2019/1241 unterbreiten die Mitgliedstaaten aufgrund der vom ICES oder vom STECF validierten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die negativen Auswirkungen von Fanggeräten auf empfindliche Arten nach Artikel 15 der genannten Verordnung gemeinsame Empfehlungen für zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der unbeabsichtigten Fänge der betreffenden Arten.

(6) Die ernsthafte Bedrohung für die Ostsee-Schweinswal-Population und die Notwendigkeit, Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen, wurden von den Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee (ASCOBANS) durch die Annahme des Wiederauffüllungsplans für den Ostsee-Schweinswal ("Jastarnia-Plan") anerkannt. In diesem Plan, der 2002 ausgearbeitet und 2009 sowie 2016 5 überarbeitet wurde, werden unbeabsichtigte Fänge in der Stellnetzfischerei als die größte Bedrohung für das Überleben der Ostsee-Schweinswal-Population genannt.

(7) Laut der Roten Liste 6 der Helsinki-Kommission für den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (HELCOM) ist die Ostsee-Schweinswal-Population in der Ostsee in den letzten hundert Jahren drastisch zurückgegangen und es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass sie vom Aussterben bedroht ist.

(8) Die im Rahmen des SAMBAH-Projekts im Jahr 2016 vorgelegten neuen Informationen über den Zustand der Ostsee-Schweinswal-Population 7 bezifferten die Populationsgröße des Ostsee-Schweinswals auf 497 Tiere.

(9) Im Anschluss an ein Ersuchen der EU um ein Gutachten zu Sofortmaßnahmen zur Verhinderung von Beifängen von Gemeinem Delfin (Delphinus delphis) und Ostsee-Schweinswal (Phocoena phocoena) im Nordostatlantik hat der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) in seinem Gutachten vom 26. Mai 2020 8

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(Stand: 04.03.2022)

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