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Regelwerk, EU 2022, Energienutzung - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/828 der Kommission vom 25. Mai 2022 zur Berichtigung der polnischen Sprachfassung der Verordnung (EU) 2017/2195 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 147 vom 30.05.2022 S. 27)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt 1, insbesondere auf Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 61 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die polnische Sprachfassung der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission 2 enthält einen Fehler in Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe g, der den Gegenstand und die Frist für die Erfüllung der Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber zur Veröffentlichung von Informationen verändert.

(2) Die polnische Sprachfassung der Verordnung (EU) 2017/2195 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den grenzüberschreitenden Stromhandel

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

(Betrifft nicht die deutsche Fassung).

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 25. Mai 2022

1) ABl. L 158 vom 14.06.2019 S. 54.

2) Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (ABl. L 312 vom 28.11.2017 S. 6).

ENDE

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(Stand: 31.05.2022)

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