Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/1372
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Verbot der Einschleppung in die Union und der Verbringung innerhalb der Union

Artikel 4 Einrichtung abgegrenzter Gebiete

Artikel 5 Tilgungsmaßnahmen

Artikel 6 Eindämmungsmaßnahmen

Artikel 7 Sensibilisierung

Artikel 8 Erhebungen über den spezifizierten Schädling im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten

Artikel 9 Verbringung von spezifizierten Pflanzen, Erde, spezifiziertem Saatgut und spezifizierten Gegenständen

Artikel 10 Einfuhr spezifizierter Pflanzen und spezifizierten Saatguts in die Union

Artikel 11 Beprobung und Untersuchung spezifizierter Pflanzen mit Symptomen des spezifizierten Schädlings

Artikel 12 Inkrafttreten und Geltung

Anhang I Liste der Wirtspflanzen im Sinne von Artikel 2 Nummer 3

Anhang II Abgegrenzte Gebiete gemäß Artikel 6

Anhang III