Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/2175
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Artikel 1

Artikel 2 Inkrafttreten

Anhang Bedingungen für die Erstattung des Unionsbeitrags zu Programmen gemäß Artikel 94 Absatz 4 und Artikel 95 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/1060 auf der Grundlage von Kosten je Einheit und von nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen für im Rahmen der Initiative "ALMA" unterstützte Vorhaben

1. Arten von Vorhaben, die Gegenstand der Erstattung basierend auf Kosten je Einheit und nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen sind

2. Festlegung der Kosten je Einheit und der nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen

3. Anpassung

Anlage 1 Erstattung basierend auf Kosten je Einheit

1. Zahlungsauslösender Indikator

2. Einheit für die Messung

3. Beträge

Tabelle 1: Basiskosten je Einheit pro Tag (in EUR)

Anlage 2
Erstattung basierend auf Beträgen für nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen

1. Aufstockungsbetrag für Teilnehmer, die sich in einen Mitgliedstaat mit höheren Lebenshaltungskosten begeben

Tabelle 2: Einteilung der Mitgliedstaaten in Gruppen

Tabelle 3: Aufstockungsbetrag pro Tag für die Mobilitätsphase von Vorhaben in BG, CZ, EE, HR, HU, LT, LV, PL, RO, SI und SK (in EUR)

Tabelle 4: Aufstockungsbetrag pro Tag für die Mobilitätsphase von Vorhaben in AT, BE, CY, DE, EL, ES, FR, IT, MT, NL und PT (in EUR)

2. Fakultativer Aufstockungsbetrag für Teilnehmer, die vom Begünstigten Unterstützungsgeld erhalten

Tabelle 5: Aufstockungsbetrag pro Tag für Teilnehmer, die vom Begünstigten Unterstützungsgeld erhalten (in EUR)

3. Aufstockungsbetrag für erfolgreiche Teilnehmer

Tabelle 6: Aufstockungsbetrag pro Tag für erfolgreiche Teilnehmer je nach Mitgliedstaat, in dem die Vorbereitungsphase stattfindet (in EUR)