Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/2473
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Kapitel I
Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anmeldeschwelle
Artikel 4 Freistellungsvoraussetzungen
Artikel 5 Transparenz der Beihilfen
Artikel 6 Anreizeffekt
Artikel 7 Beihilfeintensität und beihilfefähige Kosten
Artikel 8 Kumulierung
Artikel 9 Veröffentlichung und Informationen
Kapitel II
Verfahrensvorschriften
Artikel 10 Entzug des Rechtsvorteils der Gruppenfreistellung
Artikel 11 Berichterstattung
Artikel 12 Evaluierung
Artikel 13 Überwachung
Kapitel III
Besondere Bestimmungen für einzelne Beihilfegruppen
Abschnitt 1
Förderung nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer biologischer Ressourcen
Artikel 14 Allgemeine Bedingungen
Artikel 15 Beihilfen für Innovationen in der Fischerei
Artikel 16 Beihilfen für Beratungsdienste
Artikel 17 Beihilfen für Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern
Artikel 18 Beihilfen zur Förderung von Humankapital und des sozialen Dialogs
Artikel 19 Beihilfen zur Förderung der Diversifizierung und neuer Einkommensquellen
Artikel 20 Beihilfen für den Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs
Artikel 21 Beihilfen zur Verbesserung der Gesundheit, der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen von Fischern
Artikel 22 Beihilfen für die Zahlung von Versicherungsprämien und für finanzielle Beiträge zu Fonds auf Gegenseitigkeit
Artikel 23 Beihilfen zur Unterstützung der Systeme für die Zuteilung von Fangmöglichkeiten
Artikel 24 Beihilfen zur Begrenzung der Auswirkungen der Fischerei auf die Umwelt und zur Anpassung der Fischerei im Interesse des Artenschutzes
Artikel 25 Beihilfen für Innovation im Zusammenhang mit der Erhaltung biologischer Meeresressourcen
Artikel 26 Beihilfen für den Schutz und die Wiederherstellung von Meeresbiodiversität und Meeresökosystemen sowie für Regelungen im Rahmen nachhaltiger Fangtätigkeiten
Artikel 27 Beihilfen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels
Artikel 28 Beihilfen für Mehrwert, Produktqualität und Nutzung unerwünschter Fänge
Artikel 29 Beihilfen für Fischereihäfen, Anlandestellen, Auktionshallen und Schutzeinrichtungen
Artikel 30 Beihilfen für die Binnenfischerei sowie für Fauna und Flora in Binnengewässern
Abschnitt 2
Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten
Artikel 31 Allgemeine Bedingungen
Artikel 32 Beihilfen für Innovationen in der Aquakultur
Artikel 33 Beihilfen für Investitionen zur Steigerung der Produktivität oder Verbesserung der Umweltauswirkungen in der Aquakultur
Artikel 34 Beihilfen für Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdienste für Aquakulturunternehmen
Artikel 35 Beihilfen zur Förderung von Humankapital und Vernetzung im Aquakultursektor
Artikel 36 Beihilfen zur Steigerung des Potenzials von Aquakulturanlagen
Artikel 37 Beihilfen für die Förderung neuer Aquakulturbetreiber, die nachhaltige Aquakultur praktizieren
Artikel 38 Beihilfen für die Umstellung auf Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfungen und ökologische/biologische Aquakultur
Artikel 39 Beihilfen für Umweltleistungen
Artikel 40 Beihilfen für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Artikel 41 Beihilfen zur Förderung von Tiergesundheit und Tierwohl
Artikel 42 Beihilfen für die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Seuchen
Artikel 43 Beihilfen für Investitionen zur Verhinderung und Begrenzung von durch Tierseuchen verursachten Schäden
Artikel 44 Beihilfen zur Versicherung von Aquakulturbeständen
Abschnitt 3
Maßnahmen im Bereich Vermarktung und Verarbeitung
Artikel 45 Beihilfen für Vermarktungsmaßnahmen
Artikel 46 Beihilfen für die Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur
Abschnitt 4
Andere Beihilfegruppen
Artikel 47 Beihilfen für die Erhebung, Verwaltung, Nutzung und Verarbeitung von Daten im Fischereisektor
Artikel 48 Beihilfen zur Verhinderung und Begrenzung von Schäden durch Naturkatastrophen
Artikel 49 Beihilfen zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen
Artikel 50 Beihilfen zur Vermeidung und Begrenzung von Schäden infolge von einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen
Artikel 51 Beihilfen zur Beseitigung von Schäden infolge von einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen
Artikel 52 Beihilfen zur Verhinderung und Begrenzung von durch geschützte Tiere verursachten Schäden
Artikel 53 Beihilfen zur Beseitigung von durch geschützte Tiere verursachten Schäden
Artikel 54 Beihilfen für CLLD-Projekte
Artikel 55 Begrenzung der Beihilfebeträge für CLLD-Projekte
Artikel 56 Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen gemäß der Richtlinie 2003/96/EG
Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 57 Weitere Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2014
Artikel 58 Übergangsbestimmungen
Artikel 59 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Anhang II Informationen über nach den Bedingungen dieser Verordnung freigestellte staatliche Beihilfen
Teil I
Übermittlung über das elektronische Anmeldesystem der Kommission nach Artikel 11
Teil II
Übermittlung über das elektronische Anmeldesystem der Kommission nach Artikel 11
Anhang III Bestimmungen für die Veröffentlichung der Informationen nach Artikel 9 Absatz 1
Anhang IV Spezifische Beihilfehöchstsätze