VO (EU) 2022/2473
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| Kapitel I Gemeinsame Bestimmungen |
| Artikel 1 Anwendungsbereich |
| Artikel 2 Begriffsbestimmungen |
| Artikel 3 Anmeldeschwelle |
| Artikel 4 Freistellungsvoraussetzungen |
| Artikel 5 Transparenz der Beihilfen |
| Artikel 6 Anreizeffekt |
| Artikel 7 Beihilfeintensität und beihilfefähige Kosten |
| Artikel 8 Kumulierung |
| Artikel 9 Veröffentlichung und Informationen |
| Kapitel II Verfahrensvorschriften |
| Artikel 10 Entzug des Rechtsvorteils der Gruppenfreistellung |
| Artikel 11 Berichterstattung |
| Artikel 12 Evaluierung |
| Artikel 13 Überwachung |
| Kapitel III Besondere Bestimmungen für einzelne Beihilfegruppen |
| Abschnitt 1 Förderung nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer biologischer Ressourcen |
| Artikel 14 Allgemeine Bedingungen |
| Artikel 15 Beihilfen für Innovationen in der Fischerei |
| Artikel 16 Beihilfen für Beratungsdienste |
| Artikel 17 Beihilfen für Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern |
| Artikel 18 Beihilfen zur Förderung von Humankapital und des sozialen Dialogs |
| Artikel 19 Beihilfen zur Förderung der Diversifizierung und neuer Einkommensquellen |
| Artikel 20 Beihilfen für den Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs |
| Artikel 21 Beihilfen zur Verbesserung der Gesundheit, der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen von Fischern |
| Artikel 22 Beihilfen für die Zahlung von Versicherungsprämien und für finanzielle Beiträge zu Fonds auf Gegenseitigkeit |
| Artikel 23 Beihilfen zur Unterstützung der Systeme für die Zuteilung von Fangmöglichkeiten |
| Artikel 24 Beihilfen zur Begrenzung der Auswirkungen der Fischerei auf die Umwelt und zur Anpassung der Fischerei im Interesse des Artenschutzes |
| Artikel 25 Beihilfen für Innovation im Zusammenhang mit der Erhaltung biologischer Meeresressourcen |
| Artikel 26 Beihilfen für den Schutz und die Wiederherstellung von Meeresbiodiversität und Meeresökosystemen sowie für Regelungen im Rahmen nachhaltiger Fangtätigkeiten |
| Artikel 27 Beihilfen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels |
| Artikel 28 Beihilfen für Mehrwert, Produktqualität und Nutzung unerwünschter Fänge |
| Artikel 29 Beihilfen für Fischereihäfen, Anlandestellen, Auktionshallen und Schutzeinrichtungen |
| Artikel 30 Beihilfen für die Binnenfischerei sowie für Fauna und Flora in Binnengewässern |
| Abschnitt 2 Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten |
| Artikel 31 Allgemeine Bedingungen |
| Artikel 32 Beihilfen für Innovationen in der Aquakultur |
| Artikel 33 Beihilfen für Investitionen zur Steigerung der Produktivität oder Verbesserung der Umweltauswirkungen in der Aquakultur |
| Artikel 34 Beihilfen für Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdienste für Aquakulturunternehmen |
| Artikel 35 Beihilfen zur Förderung von Humankapital und Vernetzung im Aquakultursektor |
| Artikel 36 Beihilfen zur Steigerung des Potenzials von Aquakulturanlagen |
| Artikel 37 Beihilfen für die Förderung neuer Aquakulturbetreiber, die nachhaltige Aquakultur praktizieren |
| Artikel 38 Beihilfen für die Umstellung auf Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfungen und ökologische/biologische Aquakultur |
| Artikel 39 Beihilfen für Umweltleistungen |
| Artikel 40 Beihilfen für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit |
| Artikel 41 Beihilfen zur Förderung von Tiergesundheit und Tierwohl |
| Artikel 42 Beihilfen für die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Seuchen |
| Artikel 43 Beihilfen für Investitionen zur Verhinderung und Begrenzung von durch Tierseuchen verursachten Schäden |
| Artikel 44 Beihilfen zur Versicherung von Aquakulturbeständen |
| Abschnitt 3 Maßnahmen im Bereich Vermarktung und Verarbeitung |
| Artikel 45 Beihilfen für Vermarktungsmaßnahmen |
| Artikel 46 Beihilfen für die Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur |
| Abschnitt 4 Andere Beihilfegruppen |
| Artikel 47 Beihilfen für die Erhebung, Verwaltung, Nutzung und Verarbeitung von Daten im Fischereisektor |
| Artikel 48 Beihilfen zur Verhinderung und Begrenzung von Schäden durch Naturkatastrophen |
| Artikel 49 Beihilfen zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen |
| Artikel 50 Beihilfen zur Vermeidung und Begrenzung von Schäden infolge von einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen |
| Artikel 51 Beihilfen zur Beseitigung von Schäden infolge von einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen |
| Artikel 52 Beihilfen zur Verhinderung und Begrenzung von durch geschützte Tiere verursachten Schäden |
| Artikel 53 Beihilfen zur Beseitigung von durch geschützte Tiere verursachten Schäden |
| Artikel 54 Beihilfen für CLLD-Projekte |
| Artikel 55 Begrenzung der Beihilfebeträge für CLLD-Projekte |
| Artikel 56 Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen gemäß der Richtlinie 2003/96/EG |
| Kapitel IV Übergangs- und Schlussbestimmungen |
| Artikel 57 Weitere Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2014 |
| Artikel 58 Übergangsbestimmungen |
| Artikel 59 Inkrafttreten und Anwendbarkeit |
| Anhang I Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) |
| Anhang II Informationen über nach den Bedingungen dieser Verordnung freigestellte staatliche Beihilfen |
| Teil I Übermittlung über das elektronische Anmeldesystem der Kommission nach Artikel 11 |
| Teil II Übermittlung über das elektronische Anmeldesystem der Kommission nach Artikel 11 |
| Anhang III Bestimmungen für die Veröffentlichung der Informationen nach Artikel 9 Absatz 1 |
| Anhang IV Spezifische Beihilfehöchstsätze |