Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/2580
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Artikel 1 Angaben zur Identität des antragstellenden Kreditinstituts

Artikel 2 Angaben zum Werdegang des antragstellenden Kreditinstituts

Artikel 3 Tätigkeitsprogramm des antragstellenden Kreditinstituts

Artikel 4 Finanzinformationen über das antragstellende Kreditinstitut

Artikel 5 Informationen über den Geschäftsplan, den organisatorischen Aufbau, die internen Kontrollsysteme und die Wirtschaftsprüfer des antragstellenden Kreditinstituts

Artikel 6 Angaben über das Kapital zum Zeitpunkt der Zulassung des antragstellenden Kreditinstituts

Artikel 7 Informationen über die tatsächliche Geschäftsleitung des antragstellenden Kreditinstituts

Artikel 8 Angaben zu Anteilseignern und Gesellschaftern mit qualifizierten Beteiligungen an dem antragstellenden Kreditinstitut

Artikel 9 Angaben zu den 20 größten Anteilseignern oder Gesellschaftern des antragstellenden Kreditinstituts, bei denen es sich nicht um Anteilseigner oder Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen handelt

Artikel 10 Zusätzliche Informationen

Artikel 11 Ausnahmen

Artikel 12 Mögliche Hindernisse für eine wirksame Aufsicht

Artikel 13 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Informationen über die tatsächliche Geschäftsleitung des antragstellenden Kreditinstituts

Anhang II