Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/1114
- Inhalt =>

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Titel II
Andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token
Artikel 4 Öffentliche Angebote von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token
Artikel 5 Zulassung von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token zum Handel
Artikel 6 Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers
Artikel 7 Marketingmitteilungen
Artikel 8 Übermittlung des Kryptowerte-Whitepapers und der Marketingmitteilungen
Artikel 9 Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers und der Marketingmitteilungen
Artikel 10 Ergebnis des öffentlichen Angebots und Sicherheitsvorkehrungen
Artikel 11 Rechte von Anbietern anderer Kryptowerte als vermögenswertereferenzierter Token oder E-Geld-Token und von Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen
Artikel 12 Änderung veröffentlichter Kryptowerte-Whitepaper und veröffentlichter Marketingmitteilungen
Artikel 13 Widerrufsrecht
Artikel 14 Pflichten von Anbietern anderer Kryptowerte als vermögenswertereferenzierter Token oder E-Geld-Token und von Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen
Artikel 15 Haftung für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen
Titel III
Vermögenswertereferenzierte Token
Kapitel 1
Zulassungspflicht für ein öffentliches Angebot vermögenswertereferenzierter Token und für die Beantragung von deren Zulassung zum Handel
Artikel 16 Zulassung
Artikel 17 Anforderungen an Kreditinstitute
Artikel 18 Beantragung der Zulassung
Artikel 19 Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers für vermögenswertereferenzierte Token
Artikel 20 Prüfung des Zulassungsantrags
Artikel 21 Erteilung oder Verweigerung der Zulassung
Artikel 22 Berichterstattung über vermögenswertereferenzierte Token
Artikel 23 Beschränkungen der Ausgabe vermögenswertereferenzierter Token, die gemeinhin als Tauschmittel verwendet werden
Artikel 24 Entzug der Zulassung
Artikel 25 Änderung veröffentlichter Kryptowerte-Whitepaper für vermögenswertereferenzierte Token
Artikel 26 Haftung von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen
Kapitel 2
Pflichten von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token
Artikel 27 Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse der Inhaber vermögenswertereferenzierter Token
Artikel 28 Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers
Artikel 29 Marketingmitteilungen
Artikel 30 Kontinuierliche Unterrichtung der Inhaber vermögenswertereferenzierter Token
Artikel 31 Beschwerdeverfahren
Artikel 32 Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten
Artikel 33 Mitteilung von Änderungen im Leitungsorgan
Artikel 34 Regelungen zur Unternehmensführung
Artikel 35 Eigenmittelanforderungen
Kapitel 3
Vermögenswertreserve
Artikel 36 Pflicht zum Halten einer Vermögenswertreserve sowie Zusammensetzung und Verwaltung dieser Vermögenswertreserve
Artikel 37 Verwahrung des Reservevermögens
Artikel 38 Anlage der Vermögenswertreserve
Artikel 39 Recht auf Rücktausch
Artikel 40 Verbot der Gewährung von Zinsen
Kapitel 4
Übernahme von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token
Artikel 41 Prüfung der geplanten Übernahme eines Emittenten vermögenswertereferenzierter Token
Artikel 42 Inhalt der Prüfung der geplanten Übernahme eines Emittenten vermögenswertereferenzierter Token
Kapitel 5
Signifikante vermögenswertereferenzierte Token
Artikel 43 Einstufung vermögenswertereferenzierter Token als signifikante vermögenswertereferenzierte Token
Artikel 44 Freiwillige Einstufung vermögenswertereferenzierter Token als signifikante vermögenswertereferenzierte Token
Artikel 45 Spezifische zusätzliche Pflichten von Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token
Kapitel 6
Sanierungs- und Rücktauschpläne
Artikel 46 Sanierungsplan
Artikel 47 Rücktauschplan
Titel IV
E-Geld-Token
Kapitel 1
Anforderungen an alle Emittenten von E-Geld-Token
Artikel 48 Anforderungen für das öffentliche Angebot von E-Geld-Token und ihre Zulassung zum Handel
Artikel 49 Ausgabe und Rücktauschbarkeit von E-Geld-Token
Artikel 50 Verbot der Gewährung von Zinsen
Artikel 51 Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers für E-Geld-Token
Artikel 52 Haftung von Emittenten von E-Geld-Token für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen
Artikel 53 Marketingmitteilungen
Artikel 54 Anlage von im Tausch gegen E-Geld-Token entgegengenommenen Geldbeträgen
Artikel 55 Sanierungs- und Rücktauschplan
Kapitel 2
Signifikante E-Geld-Token
Artikel 56 Einstufung von E-Geld-Token als signifikante E-Geld-Token
Artikel 57 Freiwillige Einstufung von E-Geld-Token als signifikante E-Geld-Token
Artikel 58 Spezifische zusätzliche Pflichten von Emittenten von E-Geld-Token
Titel V
Zulassung und Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen
Kapitel 1
Zulassung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
Artikel 59 Zulassung
Artikel 60 Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen durch bestimmte Finanzunternehmen
Artikel 61 Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen auf ausschließlich eigenes Betreiben des Kunden
Artikel 62 Antrag auf Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
Artikel 63 Prüfung des Zulassungsantrags und Erteilung oder Verweigerung der Zulassung
Artikel 64 Entzug der Zulassung eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen
Artikel 65 Grenzüberschreitende Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen
Kapitel 2
Pflichten aller Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
Artikel 66 Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse der Kunden
Artikel 67 Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Artikel 68 Regelungen zur Unternehmensführung
Artikel 69 Unterrichtung der zuständigen Behörden
Artikel 70 Sichere Aufbewahrung der Kryptowerte und Geldbeträge von Kunden
Artikel 71 Beschwerdeverfahren
Artikel 72 Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten
Artikel 73 Auslagerung
Artikel 74 Geordnete Abwicklung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
Kapitel 3
Pflichten in Bezug auf spezifische Kryptowerte-Dienstleistungen
Artikel 75 Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden
Artikel 76 Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte
Artikel 77 Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte
Artikel 78 Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
Artikel 79 Platzierung von Kryptowerten
Artikel 80 Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
Artikel 81 Beratung zu Kryptowerten Portfolioverwaltung von Kryptowerten
Artikel 82 Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden
Kapitel 4
Übernahme eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen
Artikel 83 Bewertung der geplanten Übernahme eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen
Artikel 84 Inhalt der Bewertung der geplanten Übernahme eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen
Kapitel 5
Signifikante Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
Artikel 85 Ermittlung signifikanter Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
Titel VI
Verhinderung und Verbot von Marktmissbrauch im Zusammenhang mit Kryptowerten
Artikel 86 Geltungsbereich der Vorschriften über Marktmissbrauch
Artikel 87 Insiderinformationen
Artikel 88 Offenlegung von Insiderinformationen
Artikel 89 Verbot von Insidergeschäften
Artikel 90 Verbot der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen
Artikel 91 Verbot der Marktmanipulation
Artikel 92 Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch
Titel VII
Zuständige Behörden, die EBa und die ESMA
Kapitel 1
Befugnisse der zuständigen Behörden und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, der EBa und der ESMA
Artikel 93 Zuständige Behörden
Artikel 94 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 95 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
Artikel 96 Zusammenarbeit mit EBa und ESMA
Artikel 97 Förderung der Konvergenz bei der Einstufung von Kryptowerten
Artikel 98 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Artikel 99 Übermittlungspflicht
Artikel 100 Wahrung des Berufsgeheimnisses
Artikel 101 Datenschutz
Artikel 102 Vorsorgliche Maßnahmen
Artikel 103 Befugnisse der ESMa zur vorübergehenden Intervention
Artikel 104 Befugnisse der EBa zur vorübergehenden Intervention
Artikel 105 Produktintervention seitens der zuständigen Behörden
Artikel 106 Koordinierung mit der ESMa oder der EBA
Artikel 107 Zusammenarbeit mit Drittländern
Artikel 108 Bearbeitung von Beschwerden durch die zuständigen Behörden
Kapitel 2
ESMA- Register
Artikel 109 Register von Kryptowerte-Whitepapers, Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
Artikel 110 Register der nicht konformen Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen
Artikel 110a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
Kapitel 3
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen der zuständigen Behörden
Artikel 111 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen
Artikel 112 Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
Artikel 113 Rechtsmittel
Artikel 114 Öffentliche Bekanntmachung von Entscheidungen
Artikel 115 Berichterstattung über verwaltungsrechtliche Sanktionen und sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen an die ESMa und die EBA
Artikel 116 Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
Kapitel 4
Aufsichtsaufgaben der EBa in Bezug auf Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und signifikanter E-Geld-Token und Aufsichtskollegien
Artikel 117 Aufsichtsaufgaben der EBa in Bezug auf Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token
Artikel 118 Ausschuss der EBa für Kryptowerte
Artikel 119 Kollegien für Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token
Artikel 120 Unverbindliche Stellungnahmen der Kollegien für Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und signifikanter E-Geld-Token
Kapitel 5
Befugnisse und Zuständigkeiten der EBa hinsichtlich Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token
Artikel 121 Rechtsprivileg
Artikel 122 Informationsersuchen
Artikel 123 Allgemeine Untersuchungsbefugnisse
Artikel 124 Prüfungen vor Ort
Artikel 125 Informationsaustausch
Artikel 126 Verwaltungsvereinbarungen über den Informationsaustausch zwischen der EBa und Drittländern
Artikel 127 Weitergabe von Informationen aus Drittländern
Artikel 128 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Artikel 129 Wahrung des Berufsgeheimnisses
Artikel 130 Aufsichtsmaßnahmen der EBA
Artikel 131 Geldbußen
Artikel 132 Zwangsgelder
Artikel 133 Offenlegung, Art, Vollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und Zwangsgelder
Artikel 134 Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und Geldbußen
Artikel 135 Anhörung der betreffenden Personen
Artikel 136 Überprüfung durch den Gerichtshof
Artikel 137 Aufsichtsgebühren
Artikel 138 Übertragung von Aufgaben durch die EBa an die zuständigen Behörden
Titel VIII
Delegierte Rechtsakte
Artikel 139 Ausübung der Befugnisübertragung
Titel IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 140 Berichte über die Anwendung dieser Verordnung
Artikel 141 Jahresbericht der ESMa über Marktentwicklungen
Artikel 142 Bericht über die jüngsten Entwicklungen bei Kryptowerten
Artikel 143 Übergangsmaßnahmen
Artikel 144 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
Artikel 145 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
Artikel 146 Änderung der Richtlinie 2013/36/EU
Artikel 147 Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
Artikel 148 Umsetzung der Änderungen der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937
Artikel 149 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Im Whitepaper für andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token offenzulegende Angaben
Teil A: Informationen über den Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt
Teil B: Informationen über den Emittenten, wenn es sich hierbei nicht um den Anbieter oder die Person handelt, die die Zulassung zum Handel beantragt
Teil C: Informationen über den Betreiber der Handelsplattform in den Fällen, in denen er das Kryptowerte-Whitepaper erstellt
Teil D: Informationen über das Kryptowert-Projekt
Teil E: Informationen über das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel
Teil F: Informationen über die Kryptowerte
Teil G: Informationen über die mit den Kryptowerten verbundenen Rechte und Pflichten
Teil H: Informationen über die zugrunde liegende Technologie
Teil I: Informationen über die Risiken
Anhang II Im Kryptowerte-Whitepaper für einen vermögenswertereferenzierten Token offenzulegende Angaben
Teil A: Informationen über den Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token
Teil B: Informationen über den vermögenswertereferenzierten Token
Teil C: Informationen über das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder dessen Zulassung zum Handel
Teil D: Informationen über die mit dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Rechte und Pflichten
Teil E: Informationen über die zugrunde liegende Technologie
Teil F: Informationen über die Risiken
Teil G: Informationen über die Vermögenswertreserve
Anhang III Im Kryptowerte-Whitepaper für einen E-Geld-Token offenzulegende Angaben
Teil A: Informationen über den Emittenten des E-Geld-Token
Teil B: Informationen über den E-Geld-Token
Teil C: Informationen über das öffentliche Angebot des E-Geld-Token oder dessen Zulassung zum Handel
Teil D: Informationen über die mit den E-Geld-Token verbundenen Rechte und Pflichten
Teil E: Informationen über die zugrunde liegende Technologie
Teil F: Informationen über die Risiken
Anhang IV Mindestkapitalanforderungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
Anhang V Liste der in Titel III und Titel VI genannten Verstöße von emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token
Anhang VI Liste der Verstöße gegen Bestimmungen des Titels IV in Verbindung mit Titel III für emittenten signifikanter E-Geld-Token