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Verordnung (EU) 2023/1670 der Kommission vom 16. Juni 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 214 vom 31.08.2023 S. 47)
| Ergänzende Informationen |
| Normenübersicht |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach der Richtlinie 2009/125/EG sollte die Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (im Folgenden "Ökodesign") energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegen, die in der Union ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, erhebliche Umweltauswirkungen und ein erhebliches Potenzial für gestaltungsbedingte Verbesserungen ihrer Umweltverträglichkeit ohne übermäßig hohe Kosten aufweisen.
(2) Die Kommission hat eine vorbereitende Studie durchgeführt, um die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte von Mobiltelefonen, schnurlosen Telefonen und Slate-tablets zu analysieren. Die Studie wurde mit Interessenträgern sowie beteiligten Akteuren aus der EU und Drittstaaten durchgeführt, und die Ergebnisse wurden veröffentlicht.
(3) Der starke Anstieg der Nachfrage nach Smartphones und tablets in Verbindung mit ihrer erweiterten Funktionalität hat auf dem EU-Markt zu einer erhöhten Nachfrage nach Energie und den für die Herstellung solcher Geräte notwendigen Materialien geführt, welche mit einer Zunahme der damit verbundenen Umweltauswirkungen einhergeht. Darüber hinaus werden Geräte von den Nutzern häufig vorzeitig ersetzt und am Ende ihrer Nutzungsdauer nicht ausreichend wiederverwendet oder recycelt, was zu einer Verschwendung von Ressourcen führt. Vor diesem Hintergrund wurden in der vorbereitenden Studie Umweltaspekte ermittelt, die in dieser Verordnung behandelt werden sollen. Diese Aspekte betreffen hauptsächlich die Ressourceneffizienz und umfassen die Vermeidung vorzeitiger Obsoleszenz, die Reparierbarkeit und Zuverlässigkeit der Produkte und ihrer Schlüsselkomponenten wie Batterien und Displays sowie Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit.
(4) Mit den Ökodesign-Anforderungen sollen die Anforderungen an die Ressourceneffizienz von Mobiltelefonen, schnurlosen Telefonen und Slate-tablets in der gesamten Union harmonisiert werden, um zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt beizutragen und die Umweltverträglichkeit dieser Produkte zu verbessern. Angesichts dieses Ziels und der zu berücksichtigenden Umweltaspekte zeigte die vorbereitende Studie, dass die Ökodesign-Anforderungen sich auf folgende Aspekte beziehen sollten: Auslegung auf Zuverlässigkeit einschließlich der Widerstandsfähigkeit bei versehentlichem Fallenlassen, Ritzbeständigkeit, Schutz vor Staub und Wasser sowie der Lebensdauer der Batterien, Möglichkeit der Demontage und Reparatur, Verfügbarkeit von Aktualisierungen der jeweiligen Version des Betriebssystems, Datenlöschung und Übertragung von Funktionen nach der Nutzung, Bereitstellung geeigneter Informationen für Nutzer, Reparateure und Recyclingunternehmen sowie Batterielaufzeit.
(5) Damit die Geräte tatsächlich repariert werden können, sollte fachlich kompetenten Reparateuren oder Endnutzern eine Bandbreite von Ersatzteilen zur Verfügung stehen. Diese Ersatzteile sollten unabhängig davon, ob es sich um neue oder gebrauchte Ersatzteile handelt, dazu führen, dass die Funktionalität des Geräts, in das sie eingebaut sind, verbessert oder wiederhergestellt wird.
(6) Damit die Geräte tatsächlich repariert werden können, sollten die Preise der Ersatzteile angemessen gestaltet werden und nicht von einer Reparatur abschrecken. Um Transparenz und Anreize für die Festsetzung angemessener Preise zu schaffen, sollte der Richtpreis vor Steuern für Ersatzteile gemäß dieser Verordnung auf einer frei zugänglichen Website zugänglich sein.
(Stand: 01.09.2023)
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