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Titel I
Formate und Kardinalität der gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen

Kapitel 1
Formate

Datenelement/ Datenklasse Datenunterelement/ Datenunterklasse Nummer des Datenunterelements Bezeichnung des Datenelements/ der Datenklasse Bezeichnung des Datenunterelements/ der Datenunterklasse Bezeichnung des Datenunterelements Format Codeliste in Titel II (Ja/Nein) Anmerkungen
11 01 000 000 Art der Anmeldung an..5 Ja
11 02 000 000 Zusätzliche Art der Anmeldung a1 Ja
11 03 000 000 Positionsnummer n..5 Nein
11 04 000 000 Indikator für besondere Umstände an..3*** Ja
11 05 000 000 Indikator für den Wiedereintritt n1 Ja
11 06 000 000 Teilsendung Nein
11 06 001 000 Indikator für eine Teilsendung n1 Ja
11 06 002 000 Frühere MRN an18 Nein
11 07 000 000 Sicherheit n1 Ja
11 08 000 000 Indikator für einen verringerten Datensatz n1 Ja
11 09 000 000 Verfahren Nein
11 09 001 000 Beantragtes Verfahren an2 Ja
11 09 002 000 Vorhergehendes Verfahren an2 Ja
11 10 000 000 Zusätzliches Verfahren an3 Ja Die EU-Codes sind in Titel II näher erläutert.
Die Mitgliedstaaten können nationale Codes festlegen. Diese müssen das Format n1an2 haben.
11 11 000 000 Positionsnummer gemäß Anmeldung n..5 Nein
12 01 000 000 Vorpapier Nein
12 01 001 000 Referenznummer an..70 Ja
12 01 002 000 Art an4 Nein Die Codes sind in der TARIC-Datenbank im Format a1an3 enthalten.
Ist kein solcher Code im TARIC verfügbar, können die Mitgliedstaaten nationale Codes festlegen. Diese müssen das Format n1an3 haben.
12 01 003 000 Art der Verpackung an2 Nein Code für die Art der Verpackung gemäß einleitender Bemerkung 13 Nr. 1
12 01 004 000 Anzahl der Packstücke n..8 Nein
12 01 005 000 Maßeinheit und Qualifikator an..4 Nein Es sind die im TARIC festgelegten Maßeinheiten und Qualifikatoren zu verwenden. In diesem Fall muss das Format der Maßeinheiten und Qualifikatoren an..4 und nicht n..4 sein, da dieses Format den nationalen Maßeinheiten und Qualifikatoren vorbehalten ist.
Sind keine solche Einheiten und Qualifikatoren im TARIC verfügbar, können nationale Maßeinheiten und Qualifikatoren verwendet werden. Sie müssen das Format n..4 haben.
12 01 006 000 Menge n..16,6 Nein
12 01 079 000 Zusätzliche Angaben an..35 Nein
12 01 007 000 Positionsnummer*** n..5 Nein
12 02 000 000 Zusätzliche Informationen Nein
12 02 008 000 Code an5 Ja Die EU-Codes sind in Titel II näher erläutert.
Die Mitgliedstaaten können nationale Codes festlegen. Diese müssen das Format a1an4 haben.
12 02 009 000 Text an..512 Nein
12 03 000 000 Unterlage Nein
12 03 001 000 Referenznummer an..70 Nein
12 03 002 000 Art an4 Nein Die Codes für Unions- oder internationale Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen sind in der TARIC-Datenbank enthalten. Sie haben das Format a1an3.
Für nationale Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen können die Mitgliedstaaten nationale Codes festlegen. Diese müssen das Format n1an3 haben.
12 03 010 000 Name der ausstellenden Behörde an..70 Nein
12 03 005 000 Maßeinheit und Qualifikator an..4 Nein Es sind die im TARIC festgelegten Maßeinheiten und Qualifikatoren zu verwenden. In diesem Fall muss das Format der Maßeinheiten und Qualifikatoren an..4 und nicht n..4 sein, da dieses Format den nationalen Maßeinheiten und Qualifikatoren vorbehalten ist.

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