VO (EU) 2024/1275
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Nationaler Gebäuderenovierungsplan
Artikel 4 Festlegung einer Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Artikel 5 Festlegung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 6 Berechnung der kostenoptimalen Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 7 Neue Gebäude
Artikel 8 Bestehende Gebäude
Artikel 9 Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude und Pfade für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands
Artikel 10 Solarenergie in Gebäuden
Artikel 11 Nullemissionsgebäude
Artikel 12 Renovierungspass
Artikel 13 Gebäudetechnische Systeme
Artikel 14 Infrastruktur für nachhaltige Mobilität
Artikel 15 Intelligenzfähigkeit von Gebäuden
Artikel 16 Datenaustausch
Artikel 17 Finanzielle Anreize, Kompetenzen und Marktschranken
Artikel 18 Zentrale Anlaufstellen für die Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden
Artikel 19 Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 20 Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 21 Aushang von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 22 Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Artikel 23 Inspektionen
Artikel 24 Berichte über die Inspektion von Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen
Artikel 25 Unabhängiges Fachpersonal
Artikel 26 Zertifizierung von Baufachleuten
Artikel 27 Unabhängiges Kontrollsystem
Artikel 28 Überprüfung
Artikel 29 Information
Artikel 30 Konsultation
Artikel 31 Anpassung des Anhangs I an den technischen Fortschritt
Artikel 32 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 33 Ausschussverfahren
Artikel 34 Sanktionen
Artikel 35 Umsetzung
Artikel 36 Aufhebung
Artikel 37 Inkrafttreten und Geltung
Artikel 38 Adressaten
Anhang I Gemeinsamer allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
(gemäß Artikel 4)
Anhang II Vorlage für die nationalen Gebäuderenovierungspläne
(gemäß Artikel 3)
Anhang III Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials neuer Gebäude gemäß Artikel 7 Absatz 2
1. Allgemeiner Rahmen
2. Bezugszeitraum
3. Daten für die Berechnung
Tabelle 1: Überblick über die Definitionen verschiedener Arten von Bauproduktdaten
4. Nutzfläche
5. Anwendungsbereich der Lebenszyklusphasen
Tabelle 2: Zu berechnende Lebenszyklusphasen gemäß EN 15978:2011 und prEN 15978:2025 und unter Berücksichtigung späterer Normen in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Bauwerken und die Berechnungsmethode für die Bewertung der Umweltverträglichkeit von Gebäuden
6. Zuordnung von Emissionen im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch des Gebäudes und der Energieerzeugung am Standort
Tabelle 3: Berechnung der grauen Emissionen aus der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen am Standort
7. Anwendungsbereich der Gebäudekomponenten und der technischen Ausrüstung
Tabelle 4: Hierarchische Anwendungsbereiche von Gebäudekomponenten und technischer Ausrüstung
8. Ergebnisse der Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials
Tabelle 5: Offenlegung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
Anhang IV Gemeinsamer allgemeiner Rahmen für die Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden
Anhang V Vorlage für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
(gemäß Artikel 19)
Anhang VI Unabhängiges Kontrollsystem für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
Anhang VII Rahmen für eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus für die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudekomponenten
Anhang VIII Anforderungen an den Renovierungspass
Teil A
Aufgehobene Richtlinie mit der Liste ihrer nachfolgenden Änderungen
Teil B
Fristen für die Umsetzung in nationales Recht und Zeitpunkte der Anwendung