Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/2623
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Anforderungen an und Verfahren für die Genehmigung des Status "Seuchenfrei" von Kompartimenten, die Landtiere halten, in Bezug auf Seuchen der Kategorie A

Artikel 3 Anforderungen an die Gewährung des Status "seuchenfrei" von Kompartimenten, die Landtiere halten, in Bezug auf Seuchen der Kategorie A

Artikel 4 Anträge auf Genehmigung des Status "seuchenfrei" von Kompartimenten, die Landtiere halten, in Bezug auf Seuchen der Kategorie A

Artikel 5 Genehmigung des Status "seuchenfrei" eines Kompartiments, das Landtiere hält, in Bezug auf eine Seuche der Kategorie A

Artikel 6 Überprüfung, Aussetzung und Entzug der Genehmigung des Status "seuchenfrei" von Kompartimenten, die Landtiere halten

Kapitel III
Spezifische Anforderungen an die Genehmigung des Status "Seuchenfrei" von Kompartimenten, die Landtiere halten, in Bezug auf Seuchen der Kategorie A, die in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/690 gelistet sind

Artikel 7 Spezifische Anforderungen in Bezug auf Seuchen der Kategorie A, die in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/690 gelistet sind, an Kompartimente der relevanten gelisteten Arten und Kategorien von Landtieren

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 8 Übergangsbestimmungen

Artikel 9 Inkrafttreten

Anhang I Anforderungen an die Genehmigung des Status "Seuchenfrei" von Kompartimenten, die Landtiere halten, in Bezug auf Seuchen der Kategorie A

Teil I
Kompartimentmanager

Teil II
Einheitliches Managementsystem zum Schutz vor Biologischen gefahren in einem Kompartiment

Teil III
Beschreibung eines Kompartiments

Anhang II Spezifische Anforderungen an die Genehmigung des Status "Seuchenfrei" von Geflügelkompartimenten in Bezug auf die HPAI oder das NDV

Teil I

Abschnitt 1
Ausführliche Beschreibung des Geflügelkompartiments, die dem Antrag beizufügen ist

Abschnitt 2
Einheitliches Managementsystem zum Schutz vor biologischen Gefahren in einem Geflügelkompartiment

Teil II

Abschnitt 1
Spezifische Schutz- und Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf die HPAI

Abschnitt 2