Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/753
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Artikel 1 Vorlagen für nach der Emission erfolgende freiwillige Offenlegungen zu Anleihen, die als ökologisch nachhaltig vermarktet werden oder an Nachhaltigkeitsziele geknüpft sind

Artikel 2 Häufigkeit der Offenlegung

Artikel 3 Veröffentlichung auf den Websites der Emittenten

Artikel 4 Berichtigungen

Artikel 5 Unterrichtung der zuständigen Behörden und Kommunikationsweg

Artikel 6 Inkrafttreten

Anhang

Tabelle A

Tabelle B