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Durchführungsverordnung (EU) 2025/842 der Kommission vom 6. Mai 2025 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/842 vom 07.05.2025)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1 und Artikel 30f Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die französische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 der Kommission 2 enthält einen Fehler in Anhang IIIa Abschnitt 1 Nummer 8 betreffend die Begriffsbestimmung des letzten Flugplans. Der Fehler ist auf die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2493 der Kommission 3 zurückzuführen und wirkt sich auf den Inhalt der genannten Bestimmung aus.
(2) Die schwedische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 enthält einen Fehler in der Tabelle - Eintrag "Abgase für die Zwecke des Artikels 43 Absatz 4", Anhang VII zweite Spalte, in Bezug auf die Mindesthäufigkeit der Analysen - sowie einen Fehler in Anhang X Abschnitt 1 Nummer 8 Buchstabe a in Bezug auf die für die Berichterstattung zu verwendenden Maßeinheiten. Diese Fehler gehen ebenfalls auf die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2493 zurück. Sie ändern den Inhalt dieser Bestimmungen und beeinträchtigen möglicherweise die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsteilnehmer.
(3) Die französische und die schwedische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Klimaänderung, die vor dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2493 abgegeben wurde
- hat folgende Verordnung erlassen:
(Betrifft nicht die deutsche Fassung).
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 6. Mai 2025
2) Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 der Kommission (ABl. L 334 vom 31.12.2018 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2018/2066/oj).
3) Durchführungsverordnung (EU) 2024/2493 der Kommission vom 23. September 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 in Bezug auf die Aktualisierung der Überwachung von und der Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2024/2493, 27.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2493/oj).
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(Stand: 07.05.2025)
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