Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2025, Verwaltung/Datenschutz - EU Bund

Verordnung (EU) 2025/1208 des Rates vom 12. Juni 2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/1208 vom 20.06.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 77 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments 1,

gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) sieht vor, die Freizügigkeit unter gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit der Unionsbürger durch den Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nach Maßgabe der Bestimmungen des EUV und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( AEUV) zu fördern.

(2) Die Unionsbürgerschaft verleiht jedem Unionsbürger das Recht auf Freizügigkeit vorbehaltlich bestimmter Beschränkungen und Bedingungen. Mit der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird dieses Recht konkret ausgestaltet. In Artikel 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden "Charta") sind die Freizügigkeit und die Aufenthaltsfreiheit ebenfalls verankert. Die Freizügigkeit schließt das Recht ein, mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass aus Mitgliedstaaten auszureisen und in Mitgliedstaaten einzureisen.

(3) Nach der Richtlinie 2004/38/EG stellen die Mitgliedstaaten ihren Staatsangehörigen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften Personalausweise oder Reisepässe aus und verlängern diese Dokumente. Diese Richtlinie sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen verlangen können, sich bei den zuständigen Behörden anzumelden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Unionsbürgern unter den darin festgelegten Bedingungen Anmeldebescheinigungen auszustellen. Gemäß dieser Richtlinie sind die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet, den Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, Aufenthaltskarten auszustellen sowie auf Antrag Dokumente zur Bescheinigung des Daueraufenthalts beziehungsweise Daueraufenthaltskarten auszustellen.

(4) Die Richtlinie 2004/38/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Maßnahmen erlassen können, die notwendig sind, um die durch diese Richtlinie verliehenen Rechte im Falle von Rechtsmissbrauch oder Betrug zu verweigern, aufzuheben oder zu widerrufen. Als typische Fälle von Betrug im Sinne dieser Richtlinie wurden die Fälschung von Dokumenten und die Vorspiegelung falscher Tatsachen in Bezug auf die an das Aufenthaltsrecht geknüpften Bedingungen ausgewiesen.

(5) Vor der Annahme von Vorschriften auf Unionsebene gab es erhebliche Unterschiede zwischen den Sicherheitsniveaus der nationalen Personalausweise und Aufenthaltsdokumente für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Diese Unterschiede steigern das Risiko für Fälschungen und Dokumentenbetrug und führen auch zu praktischen Schwierigkeiten für Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben wollen.

(6) Sichere Reise- und Identitätsdokumente sind von entscheidender Bedeutung, wenn die Identität einer Person zweifelsfrei festgestellt werden muss. Ein hohes Maß an Dokumentensicherheit ist wichtig, um Missbrauch und Bedrohungen der inneren Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität, zu verhindern. Unzureichend sichere nationale Personalausweise gehörten in der Vergangenheit zu den am häufigsten aufgedeckten gefälschten Dokumenten, die für Reisen innerhalb der Union verwendet wurden.

(7) Um Identitätsbetrug zu verhindern, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass in ihren nationalen Rechtsvorschriften angemessene Sanktionen für die Fälschung und Verfälschung von Identitätsdokumenten und die Verwendung gefälschter oder verfälschter Dokumente vorgesehen sind.

(8) Die Ausstellung echter und sicherer Personalausweise erfordert ein zuverlässiges Verfahren zur Registrierung der Identität und sichere Ausgangsdokumente bei der Beantragung. Angesichts der Zunahme der Verwendung gefälschter Ausgangsdokumente sollten die Kommission, die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Agenturen der Union auch künftig zusammenarbeiten, um die Ausgangsdokumente weniger anfällig für Betrug zu machen.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 30.06.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion