Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/1289
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Anforderungen für das Einführen der spezifizierten Pflanzen in die Union

Artikel 4 Pflanzengesundheitszeugnis

Artikel 5 Von den Mitgliedstaaten durchzuführende Inspektionen, Probenahmen und Tests

Artikel 6 Übermittlung der Listen an die Kommission und die Mitgliedstaaten

Artikel 7 Maßnahmen bei einem bestätigten Auftreten des spezifizierten Schädlings in den spezifizierten Pflanzen während der Einfuhrkontrollen

Artikel 8 Etikettierung

Artikel 9 Umgang mit Abfällen

Artikel 10 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072

Artikel 11 Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2011/787/EU

Artikel 12 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Anforderungen für das Einführen der spezifizierten Pflanzen in die Union gemäß Artikel 3

Teil A
Besondere im Hinblick auf die spezifizierten Pflanzen in Ägypten zu erfüllende Anforderungen

Teil B
Anforderungen bei Verdacht auf das Auftreten oder bei einem bestätigten Auftreten des spezifizierten Schädlings auf Produktionsflächen und in Wasserquellen in Ägypten

Anhang II Besondere im Hinblick auf die Erhebungen auf den Produktionsflächen gemäß Artikel 3 zu erfüllende Anforderungen

Anhang III