VO (EU) 2025/1289
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anforderungen für das Einführen der spezifizierten Pflanzen in die Union
Artikel 4 Pflanzengesundheitszeugnis
Artikel 5 Von den Mitgliedstaaten durchzuführende Inspektionen, Probenahmen und Tests
Artikel 6 Übermittlung der Listen an die Kommission und die Mitgliedstaaten
Artikel 7 Maßnahmen bei einem bestätigten Auftreten des spezifizierten Schädlings in den spezifizierten Pflanzen während der Einfuhrkontrollen
Artikel 8 Etikettierung
Artikel 9 Umgang mit Abfällen
Artikel 10 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072
Artikel 11 Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2011/787/EU
Artikel 12 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Anforderungen für das Einführen der spezifizierten Pflanzen in die Union gemäß Artikel 3
Teil A
Besondere im Hinblick auf die spezifizierten Pflanzen in Ägypten zu erfüllende Anforderungen
Teil B
Anforderungen bei Verdacht auf das Auftreten oder bei einem bestätigten Auftreten des spezifizierten Schädlings auf Produktionsflächen und in Wasserquellen in Ägypten
Anhang II Besondere im Hinblick auf die Erhebungen auf den Produktionsflächen gemäß Artikel 3 zu erfüllende Anforderungen