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Durchführungsverordnung (EU) 2025/1797 der Kommission vom 8. September 2025 zur Abweichung für das Jahr 2025 von Artikel 75 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höhe der Vorschüsse für flächen- und tierbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
(ABl. L 2025/1797 vom 09.09.2025)
| Ergänzende Informationen |
| Ergänzende Dateien zur VO (EU) 1306/2013 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 75 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 104 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer iv der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 gilt Artikel 75 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 weiterhin für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums hinsichtlich der Ausgaben der Begünstigten und der Zahlungen der Zahlstellen im Rahmen der Durchführung von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 3.
(2) Gemäß Artikel 75 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 können die Mitgliedstaaten Vorschüsse in Höhe von bis zu 75 % für flächen- und tierbezogene Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 zahlen.
(3) Im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses für die Gemeinsame Agrarpolitik vom 12. Juni 2025 beantragten die Mitgliedstaaten eine Abweichung von Artikel 75 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, damit sie höhere Vorschüsse für das Antragsjahr 2025 zahlen können, um eine Notlage zu bewältigen, die aufgrund einer außergewöhnlichen Kombination widriger Ereignisse entstanden ist, etwa der einseitigen Zollerhöhungen der Vereinigten Staaten und der daraus resultierenden Handelsspannungen, der anhaltenden russischen Invasion der Ukraine, der Folgen der Konflikte im Nahen Osten sowie extremer Wetterereignisse. Die Mitgliedstaaten unterstrichen, dass ihre landwirtschaftlichen Erzeuger aufgrund einer Verkettung dieser widrigen Ereignisse, die sich auf die Preise für landwirtschaftliche Betriebsmittel und Rohstoffe auswirken, mit Liquiditätsproblemen konfrontiert sind. Die Mitgliedstaaten ersuchten die Kommission, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um die Zahlung höherer Vorschusszahlungen für alle Interventionen und Maßnahmen für das Antragsjahr 2025 zu ermöglichen.
(4) Die derzeitigen Handelsspannungen, die die globalen Lieferketten beeinträchtigen, wirken sich auf die Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Betriebsmittel aus, treiben die Kosten in die Höhe und beeinträchtigen die wirtschaftliche Tragfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe. Die gesunkene Wettbewerbsfähigkeit aufgrund höherer Preise in Verbindung mit der Notwendigkeit, alternative Märkte zu erschließen, belastet die Landwirte wirtschaftlich. Die Zölle tragen auch zu einer größeren Unsicherheit in den internationalen Handelsbeziehungen bei, was zu Marktvolatilität führt.
(5) Die anhaltende russische Invasion der Ukraine und die Konflikte im Nahen Osten könnten bedeuten, dass bestehende Schwierigkeiten wie die Unterbrechung der globalen Lebensmittelversorgungsketten und der anhaltende Aufwärtsdruck auf die Betriebsmittelpreise andauern. Zudem beeinträchtigen diese Ereignisse und Unsicherheitsfaktoren die Handelsströme und wirken sich erheblich auf die Preise für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse und auf die Agrarmärkte aus.
(6) Darüber hinaus wird erwartet, dass die jüngsten widrigen Wetterereignisse in bestimmten Regionen, wie z.B. wiederkehrende Dürren aufgrund extremer Trockenheit, Spätfrost, übermäßige örtliche Regenfälle und Überschwemmungen, negative Auswirkungen auf die Ernteerträge haben und den Agrarsektor zusätzlich belasten werden.
(7) Angesichts dieser Umstände und eingedenk der Tatsache, dass diese widrigen Wetterereignisse die Preise für Rohstoffe und landwirtschaftliche Grunderzeugnisse steigen lassen, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, höhere Vorschusszahlungen für das Antragsjahr 2025 zu leisten, um den Liquiditätsproblemen entgegenzuwirken, mit denen landwirtschaftliche Erzeuger in der gesamten Union konfrontiert sein dürften.
(Stand: 22.09.2025)
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