Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/2055
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Kapitel I
Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung von Informationen für die Zwecke der Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351

Artikel 1 DubliNet

Artikel 2 Nationale Systemzugangsstellen und Systemzugangsstelle der Asylagentur

Artikel 3 Verpflichtung zur Nutzung von Dubli Net

Artikel 4 Verfahrenssprache

Artikel 5 Referenznummer

Artikel 6 Durchgehender Betrieb

Kapitel II
Aufnahmegesuche

Artikel 7 Erstellung und Übermittlung von Aufnahmegesuchen

Artikel 8 Annahme eines Aufnahmegesuchs

Artikel 9 Ablehnung eines Aufnahmegesuchs

Artikel 10 Abhängige Personen

Artikel 11 Unbegleitete Minderjährige

Kapitel III
Wiederaufnahmemitteilungen

Artikel 12 Erstellung und Übermittlung einer Wiederaufnahmemitteilung

Artikel 13 Erstellung und Übermittlung einer Wiederaufnahmemitteilung in Bezug auf Anträge auf internationalen Schutz, für die die Zuständigkeit gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 bestimmt wurde und der zuständige Mitgliedstaat noch nicht in Eurodac angegeben ist

Artikel 14 Bestätigung einer Wiederaufnahmemitteilung

Artikel 15 Nichtbestätigung einer Wiederaufnahmemitteilung wegen Übergangs der Zuständigkeit

Artikel 16 Nichtbestätigung einer Wiederaufnahmemitteilung aufgrund der fehlerhaften Angabe des zuständigen Mitgliedstaats in Eurodac

Kapitel IV
Übernahme

Artikel 17 Übermittlung von Informationen zum Zweck der Übernahme durch den begünstigten Mitgliedstaat

Artikel 18 Übermittlung von Informationen über die Möglichkeit, eine persönliche Anhörung zu beantragen, um zu überprüfen, ob die Person eine Bedrohung für die innere Sicherheit darstellt

Artikel 19 Übermittlung von Informationen bezüglich der Fristverlängerung für die Beantwortung des Standardformulars für eine Übernahme

Artikel 20 Bestätigung eines übermittelten Standardformulars für eine Übernahme

Artikel 21 Nichtbestätigung eines übermittelten Standardformulars für eine Übernahme

Kapitel V
Überstellungen

Artikel 22 Erstellung und Übermittlung eines Standardformulars für eine Überstellung

Artikel 23 Austausch allgemeiner Informationen über die Modalitäten und praktischen Vorkehrungen der Überstellungen

Artikel 24 Informationsaustausch bezüglich freiwilliger Überstellungen

Artikel 25 Informationsaustausch bezüglich Überstellungen in Form einer kontrollierten Ausreise

Artikel 26 Informationsaustausch bezüglich Überstellungen in Begleitung

Artikel 27 Überstellungen zum Zweck der Übernahme

Artikel 28 Verschieben der Überstellung und nicht fristgerechte Überstellungen

Artikel 29 Austausch von Gesundheitsdaten vor Durchführung einer Überstellung

Kapitel VI
Finanzbeitrag

Artikel 30 Jährliche Berechnung der von den beitragenden Mitgliedstaaten zu entrichtenden Finanzbeiträge

Artikel 31 Informationen bezüglich der Zuweisung der Finanzbeiträge an die begünstigten Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 32 Merkblatt mit Informationen zur Datenverarbeitung in Eurodac

Artikel 33 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003

Artikel 34 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Liste der Beweismittel und Indizien

I. Bestimmung des für den Antrag auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaates

II. Verpflichtung zur Wiederaufnahme einer Person, die internationalen Schutz beantragt hat, oder eines anderen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen

Anhang II Standardformular für die Einreichung eines Aufnahmegesuchs

Anhang III Standardformular für die Einreichung und Beantwortung von Wiederaufnahmemitteilungen

Anhang IV Standardformular für die Übermittlung von Informationen zu einer Ü

bernahmen

Anhang V Standardformular für den Austausch von Informationen bei Überstellungen

Anhang VI Standardformular für die Vorabkonsultation und den allgemeinen Austausch von Informationen zur Überstellung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a

Anhang VII Standardformular für den I

nformationsaustausch

Anhang VIII Standardformular für den Austausch von Gesundheitsdaten vor einer Überstellung gemäß Artikel 50 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351

Anhang IX LAISSEZ-PASSER für die Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, oder einer anderen Person gemäß Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EU) 2024/1351

Anhang X Vorlage für die Übermittlung der für die Berechnung der Finanzbeiträge erforderlichen Informationen durch die Mitgliedstaaten

Anhang XI Merkblatt mit Informationen zur Datenverarbeitung in EURODAC

Anhang XII