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Regelwerk, EU 2025, Bau - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2355 der Kommission vom 13. November 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Balkon- und Terrassenverglasungssysteme ohne vertikale Rahmen und außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme mit Putzschicht und andere Bauprodukte

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/2355 vom 20.11.2025)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 22,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden von der Organisation Technischer Bewertungsstellen, nachdem Hersteller Europäische Technische Bewertungen beantragt hatten, 66 Europäische Bewertungsdokumente angenommen.

(2) Die 66 Europäischen Bewertungsdokumente beziehen sich auf folgende Referenznummern für Bauprodukte:

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(Stand: 17.02.2026)

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