VO (EU) 2025/2540
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Artikel 1 Zeitplan, Häufigkeit und Kosten der gegenseitigen Begutachtung
Artikel 2 Rotationssystem für die gegenseitige Begutachtung durchführende nationale Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung
Artikel 3 Kriterien für die Zusammensetzung des die gegenseitige Begutachtung durchführenden Teams
Artikel 4 Methode für die gegenseitige Begutachtung
Artikel 5 Bericht über die gegenseitige Begutachtung
Artikel 6 Vertraulichkeit
Artikel 7 Kapazitätsaufbau
Artikel 8 Inkrafttreten
Anhang I Zeitplan für die nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung, die einer gegenseitigen Begutachtung unterliegen
Anhang II Methode für die gegenseitige Begutachtung
II.1 Trennung zwischen Zertifizierungs- und AufsichtstätigkeitenII.2 Beaufsichtigung und Durchsetzung der Vorschriften für die Überwachung der Übereinstimmung mit den Zertifikaten
II.3 Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen der Hersteller oder Anbieter
II.4 Überwachung, Genehmigung und Beaufsichtigung der Konformitätsbewertungsstellen