Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/2540
- Inhalt =>

Artikel 1 Zeitplan, Häufigkeit und Kosten der gegenseitigen Begutachtung

Artikel 2 Rotationssystem für die gegenseitige Begutachtung durchführende nationale Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung

Artikel 3 Kriterien für die Zusammensetzung des die gegenseitige Begutachtung durchführenden Teams

Artikel 4 Methode für die gegenseitige Begutachtung

Artikel 5 Bericht über die gegenseitige Begutachtung

Artikel 6 Vertraulichkeit

Artikel 7 Kapazitätsaufbau

Artikel 8 Inkrafttreten

Anhang I Zeitplan für die nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung, die einer gegenseitigen Begutachtung unterliegen

Anhang II Methode für die gegenseitige Begutachtung

II.1 Trennung zwischen Zertifizierungs- und Aufsichtstätigkeiten

II.2 Beaufsichtigung und Durchsetzung der Vorschriften für die Überwachung der Übereinstimmung mit den Zertifikaten

II.3 Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen der Hersteller oder Anbieter

II.4 Überwachung, Genehmigung und Beaufsichtigung der Konformitätsbewertungsstellen