Beschl. (EU) 2025/2542
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Artikel 1 Genetisch veränderter Organismus und spezifischer Erkennungsmarker
Artikel 2 Erneuerung der Zulassung
Artikel 3 Kennzeichnung
Artikel 4 Nachweisverfahren
Artikel 5 Plan zur Überwachung der Umweltauswirkungen
Artikel 6 Gemeinschaftsregister
Artikel 7 Zulassungsinhaber
Artikel 8 Geltungsdauer
Artikel 9 Adressat
a) Antragsteller und Zulassungsinhaber:b) Bezeichnung und Spezifikation der Erzeugnisse:
c) Kennzeichnung:
d) Nachweisverfahren:
e) Spezifischer Erkennungsmarker:
f) Informationen gemäß Anhang II des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt:
[Informationsstelle für biologische Sicherheit, Eintragskennung: wird bei Bekanntmachung im Gemeinschaftsregister genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel veröffentlicht].g) Bedingungen oder Einschränkungen für das Inverkehrbringen, die Verwendung oder die Handhabung der Erzeugnisse:
nicht erforderlich.h) Plan zur Überwachung der Umweltauswirkungen:
i) Anforderungen an die Überwachung nach dem Inverkehrbringen bei Verwendung der Lebensmittel zum menschlichen Verzehr: