Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2025, Lebensmittel - Futtermittel

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2556 der Kommission vom 17. Dezember 2025 zur Zulassung einer Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase, hergestellt mit Komagataella phaffii DSM 25376, und Endo-1,3(4)-beta-Glucanase, hergestellt mit Komagataella phaffii DSM 26469, als Zusatzstoff in Futtermitteln für Legehennen oder Zuchthühner, Zuchttruthühner, Mastgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung und Lege- und Zuchtgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (Zulassungsinhaber: Kaesler Nutrition GmbH) sowie zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1090 bezüglich der Zulassungsbedingungen für die Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase, hergestellt mit Komagataella phaffii DSM 25376, und Endo-1,3(4)-beta-Glucanase, hergestellt mit Komagataella phaffii DSM 26469, als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner und Junghennen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/2556 vom 18.12.2025)



Ergänzende Informationen
Liste der VO'en zur Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 13 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Grundlagen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung.

(2) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1090 der Kommission 2 wurde eine Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase, hergestellt mit Komagataella phaffii (zuvor der Art Komagataella pastoris zugeordnet) DSM 25376, und Endo-1,3(4)-beta-Glucanase, hergestellt mit Komagataella phaffii (zuvor der Art Komagataella pastoris zugeordnet) DSM 26469, für den Zeitraum von zehn Jahren als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner, Junghennen, Masttruthühner, alle Vogelarten für Lege- oder Zuchtzwecke, Absetzferkel und Schweinearten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (entwöhnt) zugelassen.

(3) Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde ein Antrag auf Zulassung einer Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase, hergestellt mit Komagataella phaffii DSM 25376, und Endo-1,3(4)-beta-Glucanase, hergestellt mit Komagataella phaffii DSM 26469, gestellt. Dem Antrag waren die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(4) Der Antrag betrifft die Zulassung der Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase, hergestellt mit Komagataella phaffii DSM 25376, und Endo-1,3(4)-beta-Glucanase, hergestellt mit Komagataella phaffii DSM 26469, als Zusatzstoff in Futtermitteln für Legehennen oder Zuchthühner, Zuchttruthühner, Mastgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung sowie Lege- und Zuchtgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung; in diesem Zusammenhang wurde die Einordnung des Zusatzstoffs in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Verdaulichkeitsförderer" beantragt.

(5) Gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde ein Antrag auf Änderung der Zulassungsbedingungen für die Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase, hergestellt mit Komagataella phaffii DSM 25376, und Endo-1,3(4)-beta-Glucanase, hergestellt mit Komagataella phaffii DSM 26469, hinsichtlich der Verwendung bei Masthühnern und Junghennen gestellt. Dieser Antrag betrifft die Änderung der Bedingungen der geltenden Zulassung durch Verringerung der Verwendungsmindestmenge von 4.250 LXU (Xylanase-Enzymaktivität)/kg und 375 LGU (Glucanase-Enzymaktivität)/kg Alleinfuttermittel auf 1.400 LXU und 120 LGU/kg Alleinfuttermittel.

(6) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") kam in ihrer Stellungnahme vom 18. März 2025 3 zu dem Schluss, dass die Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase, hergestellt mit Komagataella phaffii DSM 25376, und Endo-1,3(4)-beta-Glucanase, hergestellt mit Komagataella phaffii

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 19.12.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion