Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2025, Immissionsschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2606 der Kommission vom 18. Dezember 2025 zur Festlegung des Formats für die Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(ABl. L 2025/2606 vom 19.12.2025)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer Straßenfahrzeuge zur Unterstützung einer emissionsarmen Mobilität 1, insbesondere Artikel 10 Absatz 6,

nach Anhörung des Ausschusses für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer Straßenfahrzeuge sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Berichte über die Umsetzung dieser Richtlinie vorlegen. Diese Berichte müssen Informationen über i) die Anzahl und die Klassen der Fahrzeuge, die unter die öffentliche Auftragsvergabe im Rahmen des Anwendungsbereichs der Richtlinie fallen, ii) die zur Umsetzung der Richtlinie getroffenen Maßnahmen und iii) künftige Umsetzungsmaßnahmen enthalten. Sie müssen zudem jegliche sonstigen hilfreichen Informationen enthalten, die der Mitgliedstaat als relevant erachtet. Der erste Bericht dieser Art muss bis zum 18. April 2026 vorgelegt werden und Informationen bezüglich des ersten Bezugszeitraums vom 2. August 2021 bis zum 31. Dezember 2025 enthalten.

(2) Nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2009/33/EG erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des Formats der Berichte, die die Mitgliedstaaten vorlegen müssen.

(3) Nach Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2009/33/EG unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten, indem sie die einschlägigen Daten aus den Vergabebekanntmachungen, die in der Datenbank Tenders Electronic Daily (TED) veröffentlicht werden, extrahiert und die einschlägigen Informationen über die öffentliche Auftragsvergabe im Rahmen des Anwendungsbereichs der Richtlinie sammelt und veröffentlicht.

(4) Das frühere Bekanntmachungssystem im Rahmen der Datenbank Tenders Electronic Daily (TED) wurde im Februar 2024 durch ein neues System zur Eingabe der öffentlichen Auftragsvergabe über eForms (elektronische Formulare) ersetzt. Das neue System ermöglicht eine spezielle Eingabe und automatische Extraktion von Daten, die für die Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG relevant sind. Die Kommission hat alle Informationen aus den einschlägigen Bekanntmachungen im Rahmen des früheren Bekanntmachungssystems aus der Datenbank Tenders Electronic Daily extrahiert. Diese Informationen hat die Kommission über den Ausschuss für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe mit den Mitgliedstaaten geteilt.

(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Mit der vorliegenden Verordnung wird die Vorlage für die Berichte über die Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG festgelegt, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 Absatz 2 vorlegen müssen.

Die Vorlage ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 18. Dezember 2025

1) ABl. L 120 vom 15.05.2009 S. 5, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/33/oj.


.

Vorlage für den Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG Anhang

1. Institutioneller Aufbau und Durchführung

In diesem Abschnitt ist ein Überblick über die Rolle und die Zuständigkeiten der verschiedenen öffentlichen Stellen bei der Umsetzung und Durchführung der Richtlinie 2009/33/EG zu geben und zu erläutern, wie die Lasten im Mitgliedstaat verteilt wurden.

1.1. Für die Umsetzung und Durchführung der Richtlinie zuständige Behörden

In diesem Abschnitt sind die wichtigsten Behörden aufzuführen, die für die Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene zuständig sind (z.B. das Verkehrsministerium oder Wirtschaftsministerium). Falls Zuständigkeiten zwischen der nationalen, regionalen und lokalen Ebene geteilt werden, kann dies hier entsprechend erläutert werden.

1.2. Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe und Lastenteilung im Mitgliedstaat

In diesem Abschnitt ist darzulegen, wie die Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe gemäß

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.12.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion