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Regelwerk, EU 2025, Bau - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2623 der Kommission vom 16. Dezember 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für rücksetzbare linienförmige Wärmemelder, Verbinder für Rohrprofile und andere Bauprodukte

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/2623 vom 19.12.2025)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 22,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden von der Organisation Technischer Bewertungsstellen, nachdem Hersteller Europäische Technische Bewertungen beantragt hatten, neun Europäische Bewertungsdokumente angenommen.

(2) Die neun Europäischen Bewertungsdokumente beziehen sich auf die Referenznummern für folgende Bauprodukte:

(3) Die neun Europäischen Bewertungsdokumente entsprechen den Grundanforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Daher ist es angezeigt, die Referenznummern dieser Europäischen Bewertungsdokumente im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(4) Das Verzeichnis der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Bauprodukte wird gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission 2 veröffentlicht. Im Interesse der Klarheit sollten die Referenznummern neuer Europäischer Bewertungsdokumente in dieses Verzeichnis aufgenommen werden.

(5) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 sollte daher entsprechend geändert werden.

(6) Damit die neun Europäischen Bewertungsdokumente so früh wie möglich verwendet werden und Hersteller, die bereits Inhaber einer Europäischen Technischen Bewertung sind, ihr Produkt in Verkehr bringen können, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 16. Dezember 2025

1) ABl. L 88 vom 04.04.2011 S. 5, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/305/oj.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission vom 19. März 2019 über die Veröffentlichung der Europäischen Bewertungsdokumente für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 77 vom 20.03.2019 S. 78, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/450/oj).


.

Anhang

Im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 werden die folgenden Zeilen in fortlaufender Folge gemäß der Reihenfolge der Referenznummern eingefügt:

"100031-00-1103 Rücksetzbare linienförmige Wärmemelder"
"200345-00-0103 Verbinder für Rohrprofile"
"280050-00-0605 Wasserdichte Gebäudeeinführungen für Rohre durch Wände und Böden"

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(Stand: 22.12.2025)

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