Beschl. C/2025/3947
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Anhang Leitlinien für den Abschluss der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2022
1. Allgemeine Grundsätze für den Abschluss
2. Vorbereitung des Abschlusses
2.1. Leitlinien und Unterstützung2.2. Fristen für den letzten Antrag auf Änderungen der Programme
2.3. Übermittlung vierteljährlicher Ausgabenerklärungen vor dem Abschluss
3. Förderfähigkeit von Ausgaben
3.1. Frist für die Förderfähigkeit der Ausgaben und allgemein geltende Bestimmungen3.2. Zusätzliche nationale Finanzierung
3.3. Finanzierungsplan - Deckelung der Ausgaben für die einzelnen Maßnahmen
3.4. Besondere Bestimmungen für Ausgaben für Vorhaben gemäß Artikel 59 Absatz 4 Buchstaben e, f und g der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
3.5. Spezifische Vorschriften für die Förderfähigkeit von Maßnahmen im Rahmen von Finanzinstrumenten gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
3.6. Übertragung von Interventionen im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (IVKS) aus den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2022 auf die GAP-Strategiepläne 2023-2027
3.6.1. Programmplanungszeitraumübergreifende Zahlungen3.6.2. Konditionalitäts- und Cross-Compliance-Kontrollen
3.7. Übertragung von Nicht-IVKS-Interventionen aus den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2022 auf die GAP-Strategiepläne 2023-2027
3.8. Zinserträge des Vorschusses
4. Einreichung von Unterlagen für den Abschluss
4.1. Vom Mitgliedstaat für den Abschluss vorzulegende Unterlagen4.2. Frist für die Einreichung der für den Abschluss erforderlichen Unterlagen
4.3. Änderung von Unterlagen nach Ablauf der Einreichungsfrist
4.4. Verfügbarkeit von Unterlagen
5. Abschluss der Programme
5.1. Rechnungsabschluss5.2. Berechnung des Restbetrags
5.3. Kürzungen aufgrund der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist bei Programmabschluss
5.4. Zahlung des Restbetrags
5.5. Aufhebungen von Mittelbindungen
6. Pflichten nach dem Abschluss
6.1. Nachverfolgung der nach Vorlage der Abschlussunterlagen festgestellten rechtsgrundlos gezahlten Beträge6.2. Konformitätsabschluss nach Abschluss
6.3. Bewertung des Leistungsrahmens bei Abschluss