Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2026, Immissionssschutz/ Klimaschutz |
Delegierte Verordnung (EU) 2026/81 der Kommission vom 13. Januar 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters gemäß der Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/81 vom 07.04.2026)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und des Beschlusses Nr. 529/2013/EU 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission 2 enthält die Vorschriften für die Funktionsweise des im Rahmen der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 eingerichteten Unionsregisters.
(2) Die Verordnung (EU) 2018/841 wurde geändert 4, damit der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (im Folgenden "LULUCF-Sektor") zu dem ehrgeizigeren Ziel der EU beiträgt, die Nettoemissionen von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, und um sicherzustellen, dass der LULUCF-Sektor einen nachhaltigen und berechenbaren langfristigen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität der Union leistet.
(3) Gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2018/841 muss durch das Unionsregister die Erfassung und die ordnungsgemäße Durchführung der in der genannten Verordnung aufgeführten Vorgänge im Unionsregister sichergestellt werden.
(4) Die in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 festgelegten Vorschriften für das Unionsregister sollten daher geändert werden, um die Erfassung der Mengen der Emissionen und des Abbaus gemäß der Verordnung (EU) 2018/841 zu ermöglichen und die genaue Verbuchung der Transaktionen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Flexibilitätsregelungen gemäß den Artikeln 11, 12, 13, 13a und 13b der genannten Verordnung, etwaigen methodischen Anpassungen gemäß Artikel 14 Absatz 1a der genannten Verordnung und der Bewertung der Einhaltung gemäß Artikel 13c der genannten Verordnung zu gewährleisten. Das Unionsregister sollte gewährleisten, dass keine Übertragungen oder Transaktionen vorgenommen werden, die mit den Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2018/841 nicht vereinbar sind.
(5) Mit der Verordnung (EU) 2018/841 wurden zwei Erfüllungszeiträume eingeführt, nämlich die Zeiträume 2021 bis 2025 und 2026 bis 2030, in denen die Mitgliedstaaten bestimmte Flexibilitätsregelungen nutzen können, um den Verpflichtungen aus der genannten Verordnung nachzukommen.
(6) Um die Erfassung und die ordnungsgemäße Durchführung der in Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben a bis d der Verordnung (EU) 2018/841 genannten Vorgänge zu ermöglichen, sollten daher im Unionsregister mehrere neue Konten eingerichtet werden.
(7) Um den Unterschieden zwischen den beiden Erfüllungszeiträumen Rechnung zu tragen, sollte für jeden der beiden LULUCF-Erfüllungszeiträume ein eigenes EU-Erfüllungskonto für Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (im Folgenden "EU-LULUCF-Erfüllungskonto") eröffnet werden. Das EU-LULUCF-Erfüllungskonto sollte die Summe der in den Mitgliedstaaten-LULUCF-Erfüllungskonten erfassten Nettoemissionen oder des entsprechenden Nettoabbaus widerspiegeln.
(8) Ebenso sollte für jeden Mitgliedstaat für jeden der beiden LULUCF-Erfüllungszeiträume ein "Mitgliedstaaten-LULUCF-Erfüllungskonto" eröffnet werden. Im ersten LULUCF-Erfüllungszeitraum stehen die in der Verordnung (EU) 2018/841
(Stand: 09.04.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion