Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2026, Naturschutz - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2026/117 der Kommission vom 3. November 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/2343 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Zuständigkeitsbereich der Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EG) Nr. 1984/2003 und (EG) Nr. 520/2007 des Rates

(ABl. L 2026/117 vom 15.01.2026)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Zuständigkeitsbereich der Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EG) Nr. 1984/2003 und (EG) Nr. 520/2007 des Rates 1, insbesondere Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe i,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Union ist Vertragspartei des Übereinkommens zur Einsetzung der Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC), das mit dem Beschluss 95/399/EG des Rates 2 genehmigt wurde.

(2) Das Europäische Parlament und der Rat haben die Verordnung (EU) 2022/2343 erlassen, um die für die Union verbindlichen Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen der IOTC in Unionsrecht umzusetzen.

(3) Auf ihrer Jahrestagung 2022 hat die IOTC die Entschließung 22/02 zur Einrichtung eines Programms für Umladungen durch große Fischereifahrzeuge angenommen. Überdies hat die IOTC auf ihrer Jahrestagung 2025 die Entschließung 25/05 zur Einrichtung eines Programms für Umladungen durch große Fischereifahrzeuge angenommen. Mit den Entschließungen 22/02 und 25/05 wurde die Verpflichtung eingeführt, die IMO-Nummer des Transportschiffs und des Fischereifahrzeugs anzugeben sowie die UTC zur Angabe des Zeitpunkts der Umladungen zu verwenden.

(4) Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden. Die Verordnung (EU) 2022/2343 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang 7 der Verordnung (EU) 2022/2343 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 3. November 2025

1) ABl. L 311 vom 02.12.2022 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2343/oj.

2) Beschluss 95/399/EG des Rates vom 18. September 1995 über den Beitritt der Gemeinschaft zu dem Übereinkommen zur Einsetzung der Thunfischkommission für den Indischen Ozean (ABl. L 236 vom 05.10.1995 S. 24. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1995/399/oj).

.

Anhang

Anhang 7 der Verordnung (EU) 2022/2343 erhält folgende Fassung:

" Anhang 7
IOTC-Umladeerklärung

Transportschiff Fischereifahrzeug
Name des Schiffs und Funkrufzeichen:
Flagge:
IMO-Nummer:
Flaggenstaatlizenznummer:
Nationale Registernummer, soweit verfügbar:
IOTC-Registernummer, soweit verfügbar:
Name des Schiffs und Funkrufzeichen:
Flagge:
IMO-Nummer:
Flaggenstaatlizenznummer:
Nationale Registernummer, soweit verfügbar:
IOTC-Registernummer, soweit verfügbar:


Tag 1 Monat Uhrzeit Jahr Name des Vertreters: Name des Kapitäns des großen Thunfischfängers (large scale tuna vessel, LSTV): Name des Kapitäns des Transportschiffs:
Abfahrt ab
Rückkehr nach Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift:
Umladung
1) Beim Ausfüllen dieser Umladeerklärung sollte für die Angabe von Datum und Uhrzeit der Umladung UTC verwendet werden.

Gewicht in Kilogramm oder verwendetes Behältnis (z.B. Kiste, Korb) und Anlandegewicht in Kilogramm des Behältnisses angeben: ________Kilogramm.

Ort der Umladung

Art Hafen Meer

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 20.01.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion