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Erklärung der Europäischen Kommission zu künftigen Maßnahmen in Bezug auf russisches Öl
(ABl. L 2026/268 vom 02.02.2026)
| Ergänzende Informationen |
| VO (EU) 2026/261 |
Um wesentliche Sicherheitsrisiken abzuwehren und Energieabhängigkeiten zu beenden, die sich aus dem fortgesetzten Energiehandel mit der Russischen Föderation ergeben, hält die Europäische Kommission an ihrer Verpflichtung fest, im Einklang mit der Erklärung von Versailles dafür zu sorgen, dass alle noch stattfindenden Einfuhren von Öl aus der Russischen Föderation bis Ende 2027 schrittweise eingestellt werden.
Die Kommission beabsichtigt, Anfang 2026 einen Legislativvorschlag vorzulegen, um Einfuhren von Öl aus der Russischen Föderation so rasch wie möglich, spätestens jedoch ab Ende 2027 zu verbieten.
Die Kommission wird die möglichen Auswirkungen einer beschleunigten Einstellung der Öleinfuhren auf die Versorgungssicherheit, die Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten sorgfältig prüfen.
Die Kommission wird im Geiste der Solidarität aktiv mit den unmittelbar betroffenen und anderen relevanten Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um geeignete Maßnahmen zur Minimierung der in der Bewertung ermittelten möglichen Risiken zu erarbeiten und den Zugang zu alternativen Lieferquellen zu erleichtern.
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ENDE |
(Stand: 03.02.2026)
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