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Durchführungsbeschluss (EU) 2026/284 der Kommission vom 6. Februar 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/451 über die harmonisierten Normen für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/284 vom 09.02.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Normenübersicht Liste von Dateien über Brandverhaltensklassen/-schutzvermögen |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 müssen Hersteller die Verfahren und Kriterien, die in den harmonisierten Normen enthalten sind, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, zur Bewertung der Leistung der unter diese Normen fallenden Bauprodukte in Bezug auf deren Wesentliche Merkmale heranziehen.
(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2021) 5359 der Kommission 2 in der durch den Durchführungsbeschluss C(2025) 455 der Kommission 3 geänderten Fassung beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 in Bezug auf Raumerwärmungsanlagen.
(3) Auf der Grundlage des Auftrags gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2021) 5359 in der durch den Durchführungsbeschluss C(2025) 455 geänderten Fassung überarbeitete das CEN die harmonisierten Normen EN 1:1998/A1:2007 - Heizöfen für flüssige Brennstoffe mit Verdampfungsbrennern und Schornsteinanschluss, EN 1:1998 - Ölheizöfen mit Verdampfungsbrennern und Schornsteinanschluss, EN 15250:2007 - Speicherfeuerstätten für feste Brennstoffe - Anforderungen und Prüfverfahren und EN 15821:2010 - Mehrfach befeuerbare Saunaöfen zur Verfeuerung von naturbelassenem Scheitholz - Anforderungen und Prüfverfahren. Die Fundstellen dieser Normen sind in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht 4.
(4) Die Überarbeitung dieser Normen führte zur Annahme der überarbeiteten harmonisierten Normen EN 1-2:2025 - Häusliche Feuerstätten für flüssige Brennstoffe - Teil 2: Ölöfen mit Verdampfungsbrenner und Schornsteinanschluss, EN 16510-2-5:2025 - Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe - Teil 2-5: Speicherfeuerstätten und EN 16510-2-10:2025 - Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe - Teil 2-10: Mehrfach befeuerbare Saunaöfen zur Verfeuerung von naturbelassenem Scheitholz.
(5) Auf der Grundlage des Auftrags im Durchführungsbeschluss C(2021) 5359 in der vom Durchführungsbeschluss C(2025) 455 geänderten Fassung nahm das CEN die neue harmonisierte Norm EN 16510-2-7:2025 - Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe - Teil 2-7: Kombinationsfeuerstätten für Scheitholz und Pellets an.
(6) Die Kommission hat geprüft, ob die drei überarbeiteten harmonisierten Normen und die neue vom CEN angenommene harmonisierte Norm dem Auftrag im Durchführungsbeschluss C(2021) 5359 und der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 entsprechen.
(7) Die drei überarbeiteten harmonisierten Normen und die vom CEN angenommene neue harmonisierte Norm entsprechen dem Durchführungsbeschluss C(2021) 5359 in der durch den Durchführungsbeschluss C(2025) 455 geänderten Fassung sowie der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(8) Da Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe - Kombinationsfeuerstätten für Scheitholz und Pellets in den Anwendungsbereich von zwei Normen fallen, und zwar EN 13240:2001 - Raumheizer für feste Brennstoffe - Anforderungen und Prüfung (einschließlich deren Änderungen) und EN 14785:2006 - Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets - Anforderungen und Prüfverfahren, und gemäß der beiden Normen mit einer CE-Kennzeichnung versehen wurden, sollte klargestellt werden, dass die genannten harmonisierten Normen bis zum Ende der Koexistenzperiode mit der Norm EN 16510-2-7:2025 in Bezug auf die in der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 festgelegten Verpflichtungen weiterhin für diese Produkte gelten.
(9) Mit Schreiben M/122 vom 6. Juli 1998 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) mit der Ausarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 5
(Stand: 17.02.2026)
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