Regelwerk, EU 2026

2026/502 - UN-Regelung Nr. 13-H
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1. Anwendungsbereich
2. Begriffsbestimmungen:
3. Antrag auf Genehmigung
4. Genehmigung
5. Vorschriften
5.1. Allgemeines
5.1.1. Bremsausrüstung
5.1.2. Anforderungen an die Bremsausrüstung
5.1.3.
5.1.4. Vorschriften für die periodische technische Überwachung von Bremssystemen
5.2. Eigenschaften der Bremssysteme
5.3. Besondere Bestimmungen für Fahrzeuge, die mit einem automatisierten Fahrsystem ausgerüstet sind.
6. Prüfungen
7. Änderung eines Fahrzeugtyps oder dessen Bremssystems und Erweiterung der Genehmigung
8. Übereinstimmung der Produktion
9. Maßnahmen bei Abweichung der Produktion
10. Endgültige Einstellung der Produktion
11. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden
12. Übergangsbestimmungen
12.1. Allgemeines
12.2. Übergangsbestimmungen für die Änderungsserie 01
12.3. Übergangsbestimmungen für die Änderungsserie 02
Anhang 1 Mitteilung
Anlage Liste der Fahrzeugdaten für Genehmigungen nach der UN-Regelung Nr. 90
Anhang 2 Anordnungen der Genehmigungszeichen
Muster A
Muster B
Anhang 3 Bremsprüfungen und Wirkung der Bremssysteme
1. Bremsprüfungen
1.1. Allgemeines
1.2.
1.3. Verhalten des Fahrzeugs während der Bremsung
1.4. Prüfung Typ 0 (normale Prüfung der Bremswirkung bei kalten Bremsen)
1.5. Prüfung Typ I (Prüfung des Nachlassens und des Wiedererreichens der Bremswirkung)
1.5.1. Anwärmverfahren
1.5.2. Bremswirkung bei heißer Bremse
1.5.3. Verfahren zur Prüfung der wiedererreichten Bremswirkung
1.5.4. Wiedererreichte Bremswirkung
2. Wirksamkeit der Bremssysteme
2.1. Betriebsbremssystem
2.2. Hilfsbremssystem
2.3. Feststellbremssystem
3. Ansprechzeit
Anlage Verfahren zur Überwachung des Batterieladezustands
1. Verfahren
Anhang 4 Vorschriften bezüglich der Energiequellen und Energiespeichereinrichtungen (Energiespeicher)
A. Hydraulische Bremssysteme mit Energiespeicher
1. Kapazität der Energiespeichereinrichtungen (Energiespeicher)
1.1. Allgemeines
2. Kapazität der mit Hydraulikflüssigkeit arbeitenden Energiequellen
2.1.
2.1.1. Begriffsbestimmungen
2.1.2. Messbedingungen
2.1.3. Auswertung der Ergebnisse
3. Eigenschaften der Warneinrichtungen
B. Bremssystem mit elektrischer Übertragungseinrichtung
1. Leistung von Speichereinrichtungen für elektrische Energie
1.1. Allgemeines
1.2.
2. Kapazität der Stromversorgung
2.1. Allgemeines
2.2. Messbedingungen
Anhang 5 Verteilung der Bremskraft auf die Fahrzeugachsen
1. Allgemeines
2. Symbole
3. Anforderungen
4. Anforderungen, die bei Ausfall des Bremskraftreglers einzuhalten sind
5. Fahrzeugprüfung
6. Übereinstimmung der Produktion
Diagramm 1
Diagramm 2
Anlage 1 Verfahren für die Prüfung der Blockierreihenfolge
1. Allgemeine Angaben
2. Fahrzeugbedingungen
3. Prüfbedingungen und -verfahren
4. Leistungsanforderungen
Anlage 2 Verfahren für die Prüfung des Bremsmoments an den Rädern
1. Allgemeine Angaben
2. Fahrzeugbedingungen
3. Prüfbedingungen und -verfahren
4. Datenreduktion
Anhang 6 Prüfvorschriften für Fahrzeuge mit Antiblockiervorrichtungen (ABV)
1. Allgemeines
2. Begriffsbestimmungen
3. Ausführungen von Antiblockiervorrichtungen
4. Allgemeine Anforderungen
5. Besondere Bestimmungen
5.1. Energieverbrauch
5.2. Kraftschlussausnutzung
5.3. Zusätzliche Prüfungen
Anlage 1 Symbole und Begriffsbestimmungen
Anlage 2 Kraftschlussausnutzung
1. Messverfahren
Anlage 3 Bremswirkung auf Oberflächen mit unterschiedlichen Kraftschlussbeiwerten
Anlage 4 Verfahren zur Auswahl der Oberfläche mit niedrigem Kraftschlussbeiwert
Anhang 7 Verfahren zur Prüfung von Bremsbelägen auf dem Schwungmassenprüfstand
1. Allgemeines
2. Prüfausrüstung
3. Prüfbedingungen
4. Prüfverfahren
5. Kontrolle der Bremsbeläge
Anhang 8 Besondere Anforderungen an die Sicherheitsaspekte elektronischer Steuersysteme
1. Allgemeines
2. Begriffsbestimmungen
3. Dokumentation
3.1. Anforderungen
3.2. Beschreibung der Funktionen des "Systems" einschließlich der Steuerstrategie.
3.3. Systemplan und Schaltbilder
3.4. Sicherheitskonzept des Herstellers
4. Überprüfung und Prüfung
5. Berichterstattung durch den technischen Dienst
Anlage Musterbewertungsformular für elektronische und/oder komplexe elektronische Systeme