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Empfehlung (EU) 2026/537 der Kommission vom 10. März 2026 zur Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz
(ABl. L 2026/537 vom 11.03.2026)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In ihrer Mitteilung vom 17. September 2020 mit dem Titel "Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030 - In eine klimaneutrale Zukunft zum Wohl der Menschen investieren" (im Folgenden "Klimazielplan") 1 schlug die Kommission vor, das klimabezogene Ambitionsniveau der Union anzuheben und die Zielvorgabe für die Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 auf mindestens 55 % zu erhöhen. Mit dem Vorschlag wurde der in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel "Der europäische Grüne Deal" 2 eingegangenen Verpflichtung nachgekommen, einen umfassenden Plan zur verantwortungsvollen Anhebung des Ziels der Union für 2030 auf 55 % vorzulegen. Die Folgenabschätzung zum Klimazielplan hat ergeben, dass erhebliche Energieeffizienzverbesserungen über den Wert von 32,5 % hinaus erforderlich sind, damit die ehrgeizigeren Klimaziele erreicht werden können.
(2) Mit der Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 zur Energieeffizienz (im Folgenden "Neufassung der EED"), die am 10. Oktober 2023 in Kraft trat, wurde das verbindliche Ziel der EU eingeführt, den Primär- und Endenergieverbrauch bis 2030 um 11,7 % zu senken, wodurch das Ambitionsniveau für 2030, auch in Bezug auf die Finanzierung im Bereich der Energieeffizienz, erheblich angehoben und die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" bei Politik-, Planungs- und Investitionsentscheidungen in diesem Bereich gemäß den Rechtsvorschriften verstärkt wurde.
(3) Der Aktionsplan für erschwingliche Energie 4, der am 26. Februar 2025 im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie 5 angenommen wurde, umfasst zentrale Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen und zur Schaffung einer echten Energieunion, die Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, Dekarbonisierung und einen gerechten Übergang fördert. Der Aktionsplan stützt sich auf vier Säulen und acht zentrale Maßnahmen, darunter eine spezielle Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Erzielung von Energieeinsparungen, wobei die Rolle der Energieeffizienz als Schlüsselfaktor für erschwingliche Energie, Dekarbonisierung und industrielle Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben wird. Um die Energieeffizienz zu fördern, wird die Europäische Kommission Marktteilnehmer und Finanzinstitute bei der Förderung eines Binnenmarkts für Energieeffizienz unterstützen.
(4) In der Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel "Eine Renovierungswelle für Europa" 6 wird der Gebäudesektor als zentral für die Verwirklichung der Energieeffizienzziele für 2030 und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 genannt. Dies ist auf die Bedeutung von Gebäuden zurückzuführen, auf die etwa 40 % des Gesamtenergieverbrauchs der Union und 36 % ihrer Treibhausgasemissionen entfallen.
(5) Die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (im Folgenden "Neufassung der EPBD") trat am 28. Mai 2024 in Kraft und zielt darauf ab, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden strukturell zu steigern, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, die Renovierung der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz zu unterstützen, Energiearmut durch die Priorisierung schutzbedürftiger Haushalte zu bekämpfen und bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen.
(6) In der Mitteilung über den REPowerEU-Plan vom Mai 2022 8, auf den der Fahrplan zur Beendigung der Energieeinfuhren aus Russland 9 und der Vorschlag für eine Verordnung zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten 10 folgten, werden Energieeffizienz und Energieeinsparungsbemühungen als zentrale Säulen der Ziele der EU im Bereich der Energieversorgungssicherheit genannt, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland erheblich zu verringern und die Energiewende zu beschleunigen.
(7) Im Bericht "World Energy Investment 2025" der Internationalen Energieagentur (IEA) 11
(Stand: 13.03.2026)
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