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Empfehlung (EU) 2026/839 der Kommission vom 11. März 2026 mit Leitlinien für die Ausarbeitung von Kosten-Nutzen-Methoden für die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" gemäß Artikel 3 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates
(ABl. L 2026/839 vom 16.04.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Ergänzende Dateien zur RL (EU) 2023/1791 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In ihrer Mitteilung vom 28. November 2018 mit dem Titel "Ein sauberer Planet für alle - Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft" 1 erklärte die Kommission, dass Energieeffizienz ein zentraler Maßnahmenbereich ist, ohne den die vollständige Dekarbonisierung der Wirtschaft der Union nicht erreicht werden kann.
(2) In der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz wurde erstmals der Begriff "Energieeffizienz an erster Stelle" definiert. Der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" steht auch im Mittelpunkt der EU-Strategie zur Integration des Energiesystems 3.
(3) In der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität ("Europäisches Klimagesetz") wurden die klimabezogenen Ziele der Union angehoben, indem die Zielvorgabe für die Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 auf mindestens 55 % festgelegt wurde.
(4) Zur Umsetzung dieses Ziels nahm die Kommission in ihrer Mitteilung vom 19. Oktober 2020 mit dem Titel "Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 - Eine vitale Union in einer fragilen Welt" 5 ein Gesetzgebungspaket an, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken (im Folgenden "Paket 'Fit für 55'") und bis 2050 eine klimaneutrale Europäische Union zu verwirklichen. Dieses Paket deckt eine Reihe von Politikbereichen ab und umfasst unter anderem einen Vorschlag für eine Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie.
(5) Energieeffizienz ist ein Eckpfeiler der europäischen Strategie zur Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele der Energiewende und der Dekarbonisierung und wird international zunehmend als wichtige treibende Kraft für die Reduktion der Treibhausgasemissionen anerkannt. Gleichzeitig trägt die Energieeffizienz deutlich zur Energieversorgungssicherheit und die Erschwinglichkeit in Europa bei.
(6) Wie Mario Draghi in seinem Bericht vom 9. September 2024 mit dem Titel "Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit - Eine Strategie für die Wettbewerbsfähigkeit Europas" hervorgehoben hat, ist eine effizientere Energienutzung auch für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie von entscheidender Bedeutung. Durch die Senkung der Energie- und damit der Betriebskosten können Unternehmen in FuE, Kompetenzen und Arbeitsplätze reinvestieren, und ihre Produkte können auf den globalen Märkten attraktiver werden und somit die Führungsrolle und Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Darüber hinaus ist der europäische Energieeffizienzsektor weltweit führend im Technologiebereich, und - wie im kürzlich angenommenen Kompass für eine wettbewerbsfähige EU 6 hervorgehoben - energieeffiziente Technologien werden in großem Maße in Europa entwickelt, was der EU-Wirtschaft einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
(7) Der Aktionsplan für erschwingliche Energie 7, der am 26. Februar 2025 im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie 8 angenommen wurde, umfasst Leitaktionen zur Senkung der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen und zum Aufbau einer echten Energieunion, die für Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, Dekarbonisierung und einen gerechten Übergang sorgt. Der Aktionsplan beruht auf vier Säulen und acht Leitaktionen, darunter eine gezielte Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Erzielung von Energieeinsparungen, wobei die Rolle der Energieeffizienz als wichtiger Faktor für erschwingliche Energie, Dekarbonisierung und industrielle Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben wird. Um die Energieeffizienz zu fördern, wird die Europäische Kommission Marktteilnehmer und Finanzinstitute bei der Förderung eines Binnenmarkts für Energieeffizienz unterstützen. Darüber hinaus arbeitet die Kommission im Rahmen der Maßnahme zur Vollendung einer echten Energieunion an einer neuen Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung und an einer Investitionsstrategie für saubere Energie.
(Stand: 20.04.2026)
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