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Beschluss (EU) 2026/994 der Kommission vom 4. Mai 2026 zur Gewährung einer Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU für die Portugiesische Republik im Hinblick auf das kleine, isolierte Netz der Insel Berlenga
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2789)
(Nur der portugiesische Text ist verbindlich)
(ABl. L 2026/994 vom 06.05.2026)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU 1, insbesondere auf Artikel 66,
in Erwägung nachstehender Gründe:
1. Verfahren
( 1) Am 15. November 2019 beantragte der portugiesische stellvertretende Minister und Staatssekretär für Energie (Ministerium für Umwelt und Klimapolitik) bei der Kommission gemäß Artikel 66 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/944 eine Ausnahme von bestimmten Vorschriften dieser Richtlinie in Bezug auf die Insel Berlenga.
( 2) Am 18. März 2021 veröffentlichte die Kommission auf ihrer Website 2 Informationen über die Beantragung der Ausnahme und unterrichtete die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 66 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/944 über den Antrag. Die Frist zur Stellungnahme lief bis zum 30. April 2021. Es gingen keine Stellungnahmen ein.
( 3) Die Annahme des endgültigen Beschlusses wurde aufgrund der Energiekrise und des politischen Kontexts in Portugal, unter anderem wegen der gesetzlichen Änderungen in Portugal in den Jahren 2022 und 2023, verschoben. Am 4. Juni 2025 bestätigten die portugiesischen Behörden ihren Antrag auf Gewährung einer Ausnahme und legten einen aktualisierten Überblick über die Lage in Bezug auf Berlenga vor.
2. Die vom Antrag auf Gewährung einer Ausnahme betroffene Insel
( 4) Die Insel Berlenga gehört zum Berlengas-Archipel, einer Gruppe von Inseln, die 2011 von der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) als Biosphärenreservat ausgewiesen wurden. Die Insel liegt 10 km vom portugiesischen Festland entfernt und gehört zur Gemeinde Peniche. Sie verfügt über Erholungsgebiete, die als Teilreservate eingestuft sind, während der Rest ein vollständiges Naturschutzgebiet ist, das nur für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und der Umweltüberwachung zugänglich ist. Die Insel ist nur wenige Monate im Jahr bewohnt, und ihr Energieverbrauch ist gering und jahreszeitenabhängig.
( 5) Die Insel Berlenga ist nicht an das portugiesische Energiesystem auf dem Festland angeschlossen. Portugal führt in seinem Antrag aus, dass die Anbindung des Inselnetzes an das Festland unrentabel wäre. Der jährliche Stromverbrauch der Insel liegt bei etwa 30 MWh und hat sich in den letzten 30 Jahren kaum verändert. Der Strombedarf wird von drei Dieselgeneratoren vor Ort gedeckt, die abwechselnd in Betrieb sind.
( 6) Aufgrund der auf der Insel geltenden Umweltschutzmaßnahmen sind keine weiteren Baumaßnahmen zulässig, mit Ausnahme des Projekts zur Umstellung der Energieversorgung der Insel auf ein erneuerbares System. Dieses Projekt unterliegt strengen Beschränkungen hinsichtlich Stromverbrauch, Raumnutzung und Bautätigkeit, die vom Instituto da Conservação da Natureza e das Florestas (Institut für Naturschutz und Wälder) genehmigt wurden.
2.1. Das Stromnetz auf der Insel
( 7) E-REDES, ein rechtlich entflochtenes Versorgungsunternehmen, ist der einzige Stromanbieter auf der Insel und erbringt derzeit Elektrizitätsdienstleistungen im Rahmen eines Konzessionsvertrags. Das Unternehmen ist auch der wichtigste Niederspannungsverteilernetzbetreiber auf dem portugiesischen Festland im Rahmen von 278 kommunalen Konzessionsverträgen für Niederspannungsnetze sowie der einzige Mittel- und Hochspannungsverteilernetzbetreiber im Rahmen eines öffentlichen Konzessionsvertrags.
( 8) Bei dem in Erwägungsgrund 7 genannten Konzessionsvertrag handelt es sich um einen zeitlich weit zurückreichenden Vertrag über die Niederspannungsverteilung in der Gemeinde Peniche. Er wurde am 29. Oktober 2001 im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften in Form eines Rahmenvertrags mit einer Laufzeit von 20 Jahren verlängert. Zum Zeitpunkt der Verlängerung war die Regierung noch Anteilseignerin des Konzessionärs (E-REDES), bis das Unternehmen 2007 entflochten wurde.
( 9
(Stand: 12.06.2026)
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