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Empfehlung (EU) 2026/1008 der Kommission vom 30. April 2026 zur Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen von Energieversorgungsverträgen
(ABl. L 2026/1008 vom 08.05.2026)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Erschwinglichkeit von Energie ist für die wirtschaftliche und soziale Stabilität und das Vertrauen in den europäischen Energiemarkt von zentraler Bedeutung. Eine wirksame Marktgestaltung und ein robuster Verbraucherschutz fördern Wettbewerb, Innovation und Effizienz und führen aller Erwartung nach zu niedrigeren Kosten und einer höheren Qualität der Dienstleistungen. Dazu gehört auch, dass die Verbraucher in die Lage versetzt werden, Energieversorgungsangebote zu vergleichen, Versorgungsverträge zu verstehen und unkompliziert den Versorger zu wechseln.
(2) Ein reibungsloser Wechsel der Strom- und Gasversorger ist für einen wettbewerbsorientierten Energiemarkt unverzichtbar. Der Versorgerwechsel ist zwar ein in der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 und der Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 verankertes Recht; dieses Recht ist jedoch in der Praxis aufgrund der Komplexität, des Mangels an transparenten und vergleichbaren Energieangeboten, einer uneinheitlichen Terminologie und Darstellung seitens der Versorger, des mangelnden Bewusstseins der Verbraucher für die Vorteile sowie aggressiver oder irreführender Marketingpraktiken möglicherweise nicht immer wirksam.
(3) Transparente vorvertragliche und vertragliche Informationen, faire Vertragspraktiken und klare und verständliche Energierechnungen sollten für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein und sind für einen erschwinglichen, nachhaltigen und inklusiven Zugang zu Energie entscheidend.
(4) Die Richtlinie (EU) 2019/944 gewährleistet den Zugang der Verbraucher zu klaren, transparenten und vergleichbaren Energieangeboten und ermöglicht es den Verbrauchern, sich für einen Vertrag zu entscheiden, der ihren Bedürfnissen entspricht. Sie stellt insbesondere sicher, dass die Endkunden vor dem Abschluss oder der Verlängerung von Elektrizitätsversorgungsverträgen mit fester Laufzeit und Festpreis sowie Verträgen mit dynamischen Stromtarifen eine knappe, leicht verständliche und klar gekennzeichnete Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen von Elektrizitätsversorgungsverträgen erhalten. Eine ähnliche Anforderung ist in der Richtlinie (EU) 2024/1788 festgelegt, wonach den Endkunden eine einzige, knappe, leicht verständliche und klar gekennzeichnete Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen von Gasversorgungsverträgen zur Verfügung gestellt werden muss und die Versorger eine einheitliche Terminologie zu verwenden haben.
(5) Gleichzeitig muss die Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen von Energieversorgungsverträgen (im Folgenden "Zusammenfassung") den Anforderungen der EU-Verbraucherschutzvorschriften sowie den Rechten und Pflichten entsprechen, die sich aus den EU-Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten 3 ergeben.
(6) Den Verbrauchern ist ihr aktueller Tarif häufig nicht bekannt, und auch nicht, ob ihr Preis fest oder variabel ist. Diese Verwirrung kann einerseits auf ein geringes Bewusstsein der Verbraucher diesbezüglich und den Mangel an zwischen verschiedenen Verträgen vergleichbaren Informationen zurückzuführen sein, andererseits aber auch darauf, dass Versorger für ähnliche Angebote unterschiedliche Bezeichnungen verwenden. Darüber hinaus bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede bei der Energiekompetenz verschiedener Verbrauchergruppen, einschließlich älterer Menschen und von Energiearmut betroffener Menschen. Viele Verbraucher haben nur begrenzten Zugang zu digitalen Ressourcen, und einige verfügen nur über geringe oder gar keine digitalen Kompetenzen. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gelegt werden, um sicherzustellen, dass die Zusammenfassung für alle Menschen gleichermaßen zugänglich ist.
(7) Verbraucher sind häufig einer Informationsflut ausgesetzt oder unterliegen Bestätigungsverzerrungen, was sich negativ auf ihre Entscheidungsfindung auswirkt. Damit die Verbraucher in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen, benötigen sie Zugang zu benutzerfreundlichen Instrumenten und transparenten, vergleichbaren Informationen, um Angebote bewerten und auswählen zu können, die ihren Präferenzen und Bedürfnissen entsprechen.
(8) Um die Transparenz von Verträgen über Wärme-, Kälte- und Trinkwarmwasserversorgung zu verbessern, ist in Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 ferner festgelegt, dass den Endkunden und den Endnutzern eine knappe, leicht verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen, einschließlich Preisen und Tarifen, zur Verfügung zu stellen ist. In der Empfehlung (EU) 2024/2481 der Kommission 5 wurden Leitlinien für die Auslegung der Artikel 21, 22 und 24 der Richtlinie (EU) 2023/1791 festgelegt.
(Stand: 18.05.2026)
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